Anträge zur Landwirtschaftspolitik und zum Bodenschutzrecht beraten
Der Bundestag hat am Mittwoch, 14. Januar 2026, zwei Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Landwirtschaftspolitik beraten. Der Antrag mit dem Titel „Landwirtschaft und Ernährung zukunftsfähig gestalten“ (21/3602) wurde im Anschluss an die Aussprache in den federführenden Landwirtschaftsausschuss überwiesen. Die Vorlage „Weltbodentag – Weiterentwicklung des Bodenschutzrechts zu einem Bundesbodengesundheitsgesetz“ (21/3049) hingegen wurde mit den Stimmen von CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Grünen und Linken abgelehnt. Überwiesener Antrag der Grünen In ihrem ersten Antrag (31/3602) stellen die Abgeordneten der Grünen fest: „Wir entscheiden heute, ob wir in Zukunft eine krisenfeste und nachhaltige Land- und Lebensmittelwirtschaft haben werden, die uns in der Stadt und auf dem Land zuverlässig und gesund ernährt. Es geht dabei um gute Lebensmittel für alle, sauberes Trinkwasser, überlebenswichtige Artenvielfalt, gesunde Böden, intakte Wälder, mehr Tierschutz, gesunde Ernährung sowie um gute Arbeit, faire Einkommen für Landwirtinnen und Landwirte und starke Lebensmittelhandwerksbetriebe – in Deutschland, in Europa und weltweit.“ Der Bundesregierung werfen die Abgeordneten vor, sich „mit ihrer rückwärtsgewandten Politik von vorgestern“ über die bereits gefundenen gesellschaftlichen Kompromisse und wissenschaftlichen Fakten hinweg zu setzen und die Zukunft zu verspielen. Konkret fordern die Grünen-Abgeordneten die Bundesregierung unter anderem auf, bei den Verhandlungen zum europäischen Haushalt 2028 bis 2034 dafür zu sorgen, dass EU-weit einheitliche Umweltmindeststandards gelten, und lebendige ländliche Räume ausreichend gefördert werden. Zudem solle die Regierung transparente, faire Lebensmittelpreise fördern, eine bessere Ernährungsumgebung schaffen und mündige Verbraucherinnen und Verbraucher unterstützen. Darüber hinaus solle sie dafür sorgen, dass Tiere wirklich geschützt werden und dafür Mindesthaltungsvorgaben für sämtliche landwirtschaftlich genutzte Tier- und Nutzungsarten in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung ergänzt und der Klimaschutz in der Landwirtschaft vorangetrieben und die Pariser Klimaziele eingehalten werden. Abgelehnter Antrag der Grünen Anlässlich des Weltbodentags am 5. Dezember forderte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in ihrem abgelehnten Antrag (21/3049) das Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) umfassend zu novellieren und im Zuge der anstehenden Umsetzung der Ende September im EU-Rat angenommenen EU-Bodenrichtlinie zu einem Bundesbodengesundheitsgesetz (BBodGesundG) weiterzuentwickeln. Dabei müssten insbesondere Zweck und Grundsätze des Gesetzes auf den Schutz des Bodens und seiner natürlichen Funktionen hin angepasst werden. Die natürlichen Funktionen insbesondere zum Erhalt und zur Wiederherstellung als natürliche Senke, für die bodenbezogenen Biodiversität und das Wasserspeichervermögens seien ebenfalls zu ergänzen, hieß es im Antrag. Außerdem brauche es eine gesetzliche Zielvorgabe, mit der die Böden in Deutschland bis 2050 eine „gute Bodengesundheit“ erreichen sollen, schrieben die Grünen in ihrem Antrag. Bei der Novellierung sollte nach Vorstellung der Grünen auch eine „Netto-Null-Flächenversiegelung“ bis 2050 gesetzlich verankert und gleichzeitig sichergestellt werden, dass die durch Nutzungsveränderung verloren gegangenen Bodenfunktionen gleichwertig kompensiert werden. Auch die Vorsorgepflicht sollte erweitert werden, plädierten die Abgeordneten in der Vorlage. Stoffeinträge sollten demnach so beschränkt werden, dass sie „keine schädlichen Bodenveränderungen hervorrufen und schädliche Bodenveränderungen durch Erosion, Verdichtung und Biodiversitätsverlust verhindert werden.“ Die Grünen verwiesen auf den „besorgniserregenden Zustand der Böden“: Klimakrise, Verschmutzung, Übernutzung, Versiegelung und zunehmende Erosion belasteten die Böden. Der Wettbewerb um knappe Flächen verschärfe zudem die Konflikte um die begrenzte Ressource. Den dringenden Handlungsbedarf habe auch der sechste Bodenschutzbericht (21/1090) der Bundesregierung aufgezeigt. Vor diesem Hintergrund sei es notwendig, das mittlerweile 26 Jahre alte Bodenschutzgesetz zu einem „modernen Bodengesundheitsgesetz“ weiterzuentwickeln. (mis/sas/hau/14.01.2026)
