Anhörung zur Vaterschaftsanfechtung

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat sich am Montag, 12. Januar 2026, in einer öffentlichen Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung (21/2997, 21/3487) befasst. Die 38 Mitglieder des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz beraten über vielfältige Themen, die alle Bürgerinnen und Bürger betreffen, und erarbeiten grundlegende Rechtsregeln für das Zusammenleben. Dabei ist die Ausschussarbeit zunehmend von der EU-Rechts- und Verbraucherschutzpolitik bestimmt, denn weder der Internethandel noch die Kriminalität enden an Deutschlands Grenzen. Der Ausschuss berät außerdem über eine Beteiligung des Deutschen Bundestages in Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. (12.01.2026)