Regelungen zur Terrorismus- und Kriminalitätsbekämpfung beschlossen
Der Bundestag hat am Freitag, 19. Dezember 2025, erstmals zwei Gesetzentwürfe zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Terrorismus- und Kriminalitätsbekämpfung in nationales Recht debattiert. Die Gesetzentwürfe der Bundesregierung „zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017 / 541 zur Terrorismusbekämpfung und zur Anpassung des Strafrahmens bei geheimdienstlicher Agententätigkeit“ (21/3191) sowie „zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023 / 1544 und zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023 / 1543 über die grenzüberschreitende Sicherung und Herausgabe elektronischer Beweismittel in Strafverfahren innerhalb der Europäischen Union“ (21/3192) wurden nach halbstündiger Aussprache an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz. Erster Gesetzentwurf der Bundesregierung Der erste Gesetzentwurf (21/3191) zielt darauf ab, die Definition terroristischer Straftaten zu präzisieren und neue Straftatbestände einzuführen. Insbesondere sollen das Reisen zu terroristischen Zecken unter Strafe gestellt und Vorschriften zur Terrorismusfinanzierung erweitert werden. Außerdem soll der Katalog terroristischer Straftaten um verschiedene Delikte wie gefährliche Körperverletzung und die Vorbereitung von Explosionsverbrechen ergänzt werden. Zudem werde die Versuchsstrafbarkeit für bestimmte Handlungen eingeführt. Des Weiteren soll der Grundstraftatbestand der geheimdienstlichen Agententätigkeit in Paragraf 99 Absatz 1 des Strafgesetzbuches verschärft werden. Zweiter Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem neuen Stammgesetz (21/3192), das den Evidence-Mechanismus in die deutsche Rechtsordnung implementiert, wird laut Regierung auf die stark zunehmende Bedeutung digitaler Medien bei der Anbahnung und Ausführung krimineller Handlungen reagiert. Das Gesetz schaffe einen einheitlichen Rechtsrahmen und sorge für eine praktikable und anwenderfreundliche Ausgestaltung der E-Evidence-spezifischen Vorschriften, heißt es. Ziel sei, „die Effizienz der Strafverfolgung in der Bundesrepublik Deutschland und in der Europäischen Union zu steigern“. (hau/19.12.2025)
