Anträge zu den deutsch-amerikanischen Beziehungen debattiert
Der Bundestag hat am Freitag, 19. Dezember 2025, fünf Anträge der AfD-Fraktion zum deutsch-amerikanischen Verhältnis erstmals beraten. Die Anträge tragen die Titel „Die neue sicherheitspolitische Vision der USA als Chance wahrnehmen – Für eine neue transatlantische Partnerschaft“ (21/3305), „Für einen Neubeginn in den deutsch-amerikanischen Beziehungen – Zusammen für Sicherheit, Stabilität und Frieden in der Ukraine“ (21/3307), „Zusammen mit den USA für nationale Selbstbestimmung, Souveränität und den Schutz der abendländischen Zivilisation eintreten – Woke Positionen international zurückdrängen“ (21/3308), „Rat und Friedensinitiative der USA folgen – Die erheblichen Risiken für Deutschland bei dem Umgang mit dem immunen und souveränen russischen Staatsvermögen erkennen“ (21/3309) und „Zölle durch positive Anreize für die USA senken“ (21/3313). Die ersten drei Vorlagen wurden nach halbstündiger Aussprache zur weiteren Beratung an den federführenden Auswärtigen Ausschuss überwiesen. Den vierten Antrag (21/3309) lehnte der Bundestag mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen ab. Der fünfte Antrag (21/3313) wurden an den federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen. Erster Antrag der AfD Die AfD-Fraktion begrüßt in ihrem ersten Antrag (21/3305) die neue nationale Sicherheitsstrategie der USA und fordert die Bundesregierung auf, diese „zum Anlass für eine Vertiefung des deutsch-US-amerikanischen Bündnisses“ zu nehmen. Die Bundesregierung solle mit der Trump-Administration zum gegenseitigen Vorteil beider Nationen zusammenwirken und „undiplomatische Denunziationen gegenüber der US-Regierung“ unterlassen, fordern die Abgeordneten. Zweiter Antrag der AfD Die AfD-Fraktion tritt für einen Neubeginn in den deutsch-amerikanischen Beziehungen und „eine realistische und die Sicherheitsinteressen aller Konfliktparteien berücksichtigende Friedenslösung im Ukraine-Krieg“ ein. Wie die Abgeordneten in ihrem zweiten Antrag (21/3307) schreiben, solle die deutsche finanzielle und militärische Unterstützung der Ukraine abgebaut werden, „bis die Ukraine sich entschließt, an ernsthaften Friedensverhandlungen mit Russland teilzunehmen“. Gegenüber Russland solle die Bundesregierung zusammen mit den Partnern aus der EU und den USA als Anreiz für die Aufnahme der Friedensverhandlungen die teilweise Aufhebung der Sanktionen ankündigen. „Die Russland-Sanktionen sollten auf Ebene der EU und der USA bei einem abgeschlossenen Friedensabkommen ganz aufgehoben werden“, zudem sollten die eingefrorenen russischen Staatsvermögen dann zur Gänze wieder freigegeben werden. Weitere Forderungen zielen auf die Entsendung von UN-Friedenstruppen zur Beobachtung eines möglichen Waffenstillstands in der Ukraine, auf den Verzicht von landgestützten Kurz- und Mittelstreckenraketen durch Nato und Russland in bestimmten Regionen und den Verzicht auf Nato-Militärbasen in „Staaten der ehemaligen Sowjetunion, die keine Nato-Mitglieder sind“. Grundsätzlich solle die Bundesregierung mit der US-Seite dafür eintreten, die Nato auf die Landes- und Bündnisverteidigung zurückzuführen. Dritter Antrag der AfD Mit ihrem dritten Antrag (21/3308) will die AfD-Fraktion will „woke Positionen international zurückdrängen“. Sie fordert die Bundesregierung unter anderem auf, „zusammen mit dem gewählten US-amerikanischen Präsidenten und Kongress Haushaltsmittel für die Förderung der Abtreibung (inklusive Werbung und Lobbymaßnahmen), Gender sowie LGBTIQ und die Trans-Ideologie durch international tätige Nichtregierungsorganisationen schnellstmöglich zu streichen und diese für die heimatnahe Unterstützung verfolgter Christen zur Verfügung zu stellen“. Zudem solle die Bundesregierung an Auslandsvertretungen keine Regenbogenflaggen mehr hissen und öffentlich erklären, „dass keine Rechte auf ,sexuelle Identität‘, Abtreibung oder spezielle LGBTIQ- oder Trans-Rechte bestehen“. Außerdem wollen die Antragssteller das LSBTI-Inklusionskonzept, die Leitlinien für eine feministische Außenpolitik sowie den Aktionsplan „Queer leben“ der Bundesregierung aufgehoben sehen und dringen ferner auf die Abschaffung des Internationalen Tages gegen Homophobie, Biphobie und Transphobie. Zudem solle die Bundesregierung „keine öffentlichen Aufträge mehr an deutsche oder ausländische Unternehmen vergeben, die die totalitäre Woke-Ideologie unterstützen“. Vierter Antrag der AfD Die AfD-Fraktion wandte sich in ihrem vierten, abgelehnten Antrag (21/3309) gegen die Verwendung des in der EU eingefrorenen russischen Staatsvermögens zur Unterstützung der Ukraine im Abwehrkampf gegen den russischen Angriffskrieg. Dies würde einen völkerrechtswidrigen Präzedenzfall schaffen und die Rechtsstaatlichkeit beschädigen, schreiben die Abgeordneten. Außerdem würde ein solcher Schritt Negativfolgen für den gesamten Euro-Raum auslösen, „da im Anblick einer Enteignung durch die politische Exekutive internationale private und staatliche Anleger mit Zweifeln an ihren Eigentumsrechten kein Vertrauen mehr in den Euro als Weltwährung und auch in den gesamten Finanz- und Wirtschaftsstandort in Europa hätten“. Die Bundesregierung sollte aufgefordert werden, „sich gegen die Verwendung der russischen staatlichen Vermögenswerte einzusetzen, wenn diese nicht im von US-Präsident Donald Trump angestoßenen Verhandlungsprozess einvernehmlich mit Russland verabredet wird“. Außerdem sollte sie weder bilaterale Beiträge aus dem Bundeshaushalt leisten noch eine gemeinsame Verschuldung auf EU-Ebene eingehen, wie von der EU-Kommission für die Ukraine ebenfalls vorgeschlagen. Ferner sollte sie „kriegsverlängernde Unterstützungsleistungen“ beenden und „zur Diplomatie zurückkehren“. Fünfter Antrag der AfD Die AfD-Fraktion verlangt die Senkung der Zölle für die USA auf Null, wenn von der US-Regierung im Gegenzug der derzeitig gegen „EU-Importe erhobene Basiszollsatz, der MFN-Zollsatz sowie insbesondere die sektoralen und warenspezifischen Zölle (‚Section 232 tariffs‘) seitens der USA deutlich gesenkt werden“, heißt es in ihrem fünften Antrag (21/3313). Außerdem wird gefordert, weitere „bestehende Handelshemmnisse“ wie „den faktischen EU-CO2-Zoll“ beziehungsweise den CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) auf EU-Ebene abzuschaffen. Zudem soll die Bundesregierung „der US-Regierung mit dem Abbau bürokratischer Beschränkungen der freien Rede entgegenkommen“ und den Digital Services Act entschärfen. „Gegenzölle vorbereiten“ Gleichzeitig seien auf EU-Ebene – für den Fall der Erhebung weiterer US-Zölle – geeignete reziproke Gegenzölle in Höhe der gegen Deutschland und die EU erhobenen Zölle vorzubereiten. Diese sollen in Höhe und Umfang an die von den USA erhobenen Zölle angepasst sein und mit den US-Zöllen steigen oder sinken. Flankierend zu den direkten Maßnahmen zur Senkung der US-Zölle solle die wirtschaftliche Abhängigkeit deutscher Unternehmen vom US-Absatzmarkt reduziert werden, indem dem Bundestag „zügig Gesetzentwürfe zur Ratifizierung aller Handelsabkommen zur Beratung vorgelegt werden, die fertig verhandelt sind“. Auf EU-Ebene laufende Verhandlungen zu Handelsabkommen sollten unterstützt werden, um die Verhandlungen abzuschließen. Schließlich solle sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für die Aufnahme von Verhandlungen zu neuen Handelsabkommen und Rohstoffpartnerschaften einsetzen. (ahe/nki/ste/19.12.2025)
