Wahl zum Nationalen Begleitgremium für die Endlager-Standortauswahl
Der Bundestag wählt am Freitag, 19. Dezember 2025, auf Vorschlag von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen die Mitglieder des Nationalen Begleitgremiums gemäß Paragraf 8 Absatz 3 des Standortauswahlgesetzes (21/3293). Voraussetzung ist, dass der Bundestag zuvor die Aufsetzung dieses Tagesordnungspunktes beschließt. Da die AfD-Fraktion die Aufsetzung des Tagesordnungspunktes ablehnt, wird zu Beginn der Sitzung über die Aufsetzung abgestimmt. Vorgeschlagene Mitglieder Vorgeschlagen sind als Mitglieder: Günter Baaske, ehemaliger Minister des Landes Brandenburg und ehemaliges Mitglied des Brandenburgischen Landtages; Norbert Dregger, Oberbergrat a. D.; Dr. Markus Dröge, ehemaliger Bischof der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz und Vorstandssprecher der Stiftung Zukunft Berlin; Dr. Barbara Hendricks, Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit a. D.; Alexander König, ehemaliges Mitglied des Bayerischen Landtages; Prof. Dr. Johann Köppel, ehemaliger Leiter des Fachgebietes Umweltprüfung und Umweltplanung der Technischen Universität Berlin; Sylvia Kotting-Uhl, ehemaliges Mitglied des Deutschen Bundestages; Karsten Möring, ehemaliges Mitglied des Deutschen Bundestages; Prof. Dr. Hartmut Rosa, Professor für allgemeine und theoretische Soziologie an der Friedrich-Schiller-Universität Jena und Direktor des Max-Weber-Kollegs der Universität Erfurt; Prof. Dr. Maria-Theresia Schafmeister, ehemalige Leiterin des Lehrstuhls für Angewandte Geologie/Hydrogeologie der Universität Greifswald; Prof. Dr. Thorsten Stumpf, Professor für Radiochemie/Radioökologie an der Technischen Universität Dresden; Stefan Wenzel, ehemaliges Mitglied des Deutschen Bundestages. Nationales Begleitgremium Paragraf 8 des Gesetzes zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle betrifft das Nationale Begleitgremium. Seine Aufgabe ist die „vermittelnde und unabhängige Begleitung des Standortauswahlverfahrens, insbesondere der Öffentlichkeitsbeteiligung, mit dem Ziel, so Vertrauen in die Verfahrensdurchführung zu ermöglichen. Das Gremium kann dem Bundestag weitere Empfehlungen zum Standortauswahlverfahren geben. Die 18 Mitglieder dürfen weder einer gesetzgebenden Körperschaft des Bundes oder eines Landes noch der Bundes- oder einer Landesregierung angehören. Sie dürfen keine wirtschaftlichen Interessen in Bezug auf die Standortauswahl oder die Endlagerung im weitesten Sinne haben. Die Amtszeit eines Mitglieds beträgt drei Jahre. Eine Wiederberufung ist zweimal möglich. Zwölf der Mitglieder sollen anerkannte Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens sein, die vom Bundestag und vom Bundesrat auf der Grundlage eines gleichlautenden Wahlvorschlags gewählt. Daneben werden sechs Bürgerinnen oder Bürger, darunter zwei Vertreterinnen oder Vertreter der jungen Generation, die zuvor in einem Bürgerbeteiligungsverfahren nominiert worden sind, vom Bundesumweltminister ernannt. (vom/18.12.2025)
