Vorlagen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz abgelehnt
Der Bundestag hat am Donnerstag, 18. Dezember 2025, nach 20-minütiger Aussprache den Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Abschaffung des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (21/329) abgelehnt. Dagegen stimmten CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke, dafür die AfD. Mit dem gleichen Abstimmungsverhalten wurde ein AfD-Antrag mit dem Titel „Bürokratiewende einleiten – EU-Lieferkettenrichtlinie zügig abschaffen“ (21/340) abgelehnt. Beiden Abstimmungen lagen Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Arbeit und Soziales (21/733) zugrunde. Gesetzentwurf der AfD Ziel des Lieferkettensorgfaltspflichtenabschaffungsgesetzes (LkSAG) sei es, „die bürokratischen und handelshemmenden Wirkungen des LkSG und Instrumentalisierung von Unternehmen zur Durchsetzung von Gesetzen im Ausland sofort zu beenden“, schreibt die AfD. Zur Begründung heißt es, das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) belaste deutsche Unternehmen und verursache volkswirtschaftliche Kosten, ohne einen messbaren Nutzen zu haben. Darüber hinaus habe die unilaterale Einführung des LkSG dazu geführt, dass deutsche Unternehmen im EU-Binnenmarkt einen spürbaren Wettbewerbsnachteil erleiden würden. Außerdem sollte die Bundesregierung aufgefordert werden, sich „mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln auf EU-Ebene für die Abschaffung der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD)“ einzusetzen. Antrag der AfD Die AfD-Fraktion forderte in einem Antrag (21/340), die EU-Lieferkettenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, kurz: CSDDD, Richtlinie (EU) 2024 / 1760) zügig abzuschaffen. Dazu sollte die Bundesregierung „mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln auf EU-Ebene auf die schnellstmögliche Aussetzung und Abschaffung der CSDDD hinwirken“. Die Abgeordneten argumentieren, dass die CSDDD bürokratische Vorgaben schaffe, die weit über das abzuschaffende deutsche Lieferkettensorgfaltsgesetz (LkSG) hinausgingen. So würde die CSDDD Unternehmen zur Gewährleistung von Standards über die gesamte Lieferkette hinweg verpflichten, die entweder nicht zu leisten seien oder deren Aufwand „in keinem Verhältnis zum Nutzen stehen“. Außerdem müssten Unternehmen künftig einen Plan erstellen, der sicherstellt, dass ihr Geschäftsmodell und ihre Strategie mit dem Pariser Klimaabkommen vereinbar seien. Bei Verstößen gegen Menschenrechte sollten Unternehmen künftig vor europäischen Gerichten zur Rechenschaft gezogen werden können. „Diese Vorgaben erweiterten den ungerechtfertigten Wettbewerbsnachteil, mit dem sich deutsche Unternehmen durch das LkSG seit Jahren konfrontiert sehen, auf Unternehmen innerhalb der EU“, heißt es in dem Antrag. (nki/eis/18.12.2025)
