Novelle des Europol-Gesetzes beschlossen

Der Bundestag hat am Donnerstag, 18. Dezember 2025, nach 20-minütiger Aussprache den Entwurf der Bundesregierung für ein zweites Gesetz zur Änderung des Europol-Gesetzes“ (21/2373) angenommen. Dafür stimmten CDU/CSU und SPD, dagegen die AfD und die Linksfraktion. Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Innenausschusses zugrunde (21/3121). Gesetzentwurf der Bundesregierung Nach der Mitte 2022 in Kraft getretenen Änderung der sogenannten Europol-Verordnung der EU sollen die Vorschriften des Europol-Gesetzes nach dem Willen der Bundesregierung entsprechend angepasst werden. Laut Gesetzentwurf muss die Änderungsverordnung als unmittelbar geltendes EU-Recht zwar nicht in nationales Recht umgesetzt werden. Das Europol-Gesetz regele jedoch innerstaatlich die Zuständigkeiten der beteiligten Behörden von Bund und Ländern bezüglich der Zusammenarbeit mit Europol sowie die Beziehungen dieser Behörden im Verhältnis zueinander bei der Zusammenarbeit mit Europol, führt die Bundesregierung in der Vorlage aus. Bestimmungen des Europol-Gesetzes, die sich auf Regelungen beziehen, die mit der Änderungsverordnung geändert, aufgehoben oder neu eingefügt wurden, sind entsprechend angepasst worden. (sto/hau/18.12.2025)