Gesetzentwurf zur Behandlung von Petitionen im Bundestag debattiert
Der Bundestag hat am Donnerstag, 18. Dezember 2025, erstmals einen Gesetzentwurf der AfD-Fraktion „zur Stärkung der Bürgerbeteiligung durch die Behandlung von Petitionen durch den Deutschen Bundestag“ (21/3294) debattiert. Im Anschluss an die 20-minütige Aussprache wurde der Entwurf dem federführenden Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zur weiteren Beratung überwiesen. Gesetzentwurf der AfD Ziel des Entwurfs ist der Fraktion zufolge, ein Petitionsgesetz zu schaffen, „das die Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger am politischen Willensbildungsprozess konkretisiert und die Rechte des Petitionsausschusses erweitert“. Das bestehende Gesetz über die Befugnisse des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages (Gesetz nach Artikel 45c des Grundgesetzes) ist aus Sicht der AfD-Fraktion „außerordentlich dürftig“. Mit ihrem Gesetzentwurf will die Fraktion die Rechte des Petitionsausschusses gegenüber der Bundesregierung definieren, wobei die Berichtspflichten der Regierung präzisiert werden sollen. Der Petitionsausschuss solle zudem in die Lage versetzt werden, „die Wahrheit zu erforschen, indem nicht nur Zeugen und Sachverständige geladen werden können, sondern diese zum Erscheinen, zur Aussage und zur Erstattung von Gutachten verpflichtet werden können, nötigenfalls unter Androhung oder Verhängung von Zwangsmitteln“. Plenardebatten ab 100.000 Mitzeichnern Die Fraktion will ferner erreichen, dass Petitionen mit 100.000 und mehr Mitzeichnern im Plenum des Bundestages behandelt werden. Auch sollen diejenigen, die mit der Bearbeitung von Petitionen befasst sind, zur Verschwiegenheit verpflichtet werden, was „naturgemäß“ nur bei nichtöffentlichen Petitionen in Betracht komme. Durch ein Aussageverweigerungsrecht für den betroffenen Personenkreis solle diese Pflicht abgesichert werden, heißt es in dem Entwurf. Nur so sei eine gegebenenfalls erforderliche oder gewünschte diskrete Behandlung von Bürgeranliegen gewährleistet. Schließlich will die Fraktion gesetzlich ein Petitionsregister schaffen, „das jedermann die Möglichkeit gibt, einfach und kostenfrei die Entscheidungspraxis des Petitionsausschusses einsehen zu können“. (vom/hau/18.12.2025)
