Bundestag lehnt Neuauszählung der Stimmen zur Bundestagswahl ab

Der Bundestag hat am Donnerstag, 18. Dezember 2025, nach halbstündiger Aussprache zwei Einsprüche gegen die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 zurückgewiesen. Er folgte damit einer Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses (21/3100) zu zwei Einsprüchen gegen das festgestellte Wahlergebnis der Partei „Bündnis Sahra Wagenknecht – Vernunft und Gerechtigkeit“ (BSW) mit dem Ziel einer Neuauszählung der Stimmen. In namentlicher Abstimmung sprachen sich 427 Abgeordnete für die Zurückweisung der Einsprüche und damit gegen eine Neuauszählung der Stimmen aus. 129 Abgeordnete stimmten gegen die Zurückweisung, es gab eine Enthaltung. Insgesamt waren 1.035 Wahleinsprüche gegen die Bundestagswahl eingegangen. Der Wahlprüfungsausschuss hatte mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der Linken gegen die Stimmen der AfD empfohlen, die Forderung nach einer Neuauszählung zurückzuweisen. Die Einsprüche seien unbegründet, es könne kein mandatsrelevanter Verstoß gegen Wahlrechtsvorschriften und damit kein Wahlfehler festgestellt werden, hieß es zur Begründung. 9.529 Stimmen fehlten zum Einzug in den Bundestag Das BSW war bei der Bundestagswahl 2025 mit einem Anteil von 4,981 Prozent der gültigen Zweitstimmen knapp an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert. Für einen Einzug in den Deutschen Bundestag fehlten dem BSW danach insgesamt 9.529 Stimmen. Mit Schreiben vom 22. April 2025 hatte der Verfahrensbevollmächtigte der Partei BSW sowie der weiteren zehn Einspruchsführerinnen und Einspruchsführer Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl eingelegt. Das BSW bezweifelt die Korrektheit des vorläufigen sowie des amtlichen Endergebnisses, da es zu zahlreichen Auszählungsfehlern gekommen sei, welche trotz erkennbarer statistischer „Anomalien“ im Rahmen des Verfahrens zur Feststellung des amtlichen Endergebnisses nicht umfassend korrigiert worden seien und fordert eine Neuauszählung. Aus Sicht der Partei könne bereits eine „Neubewertung“ der ungültigen Stimmen ausreichend für das Überschreiten der Fünf-Prozent-Hürde durch das BSW sein. Wie es in der Beschlussempfehlung heißt, beschränken sich die Einsprüche nicht auf die Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses und die Forderung nach einer Nachzählung, sondern beziehen sich auf weitere Vorgänge im Zusammenhang mit der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag. (hau/18.12.2025)