Bundestag ändert das Chemikalienrecht

Der Bundestag hat am Donnerstag, 18. Dezember 2025, nach 20-minütiger Aussprache Änderungen des Chemikalienrechts zugestimmt. Mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke gegen die Stimmen der AfD wurde beschlossen, auf eine Ablehnung oder Änderung sowohl der Verordnung der Bundesregierung „zur Anpassung nationaler chemikalienrechtlicher Regelungen an das Unionsrecht durch Änderung der Chemikalien Ozonschichtverordnung und durch Änderung der Chemikalien-Verbotsverordnung“ (21/2865, 21/2987 Nr. 2.1) als auch der Verordnung der Bundesregierung „zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024 / 573 über fluorierte Treibhausgase“ (21/2866, 21/2987 Nr. 2.2) zu verzichten. Zur Abstimmung lagen Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit vor (21/3351). Anpassung von Vorgaben aus dem Chemikaliengesetz Damit werden verschiedene Rechtsverordnungen, die auf Basis des Chemikaliengesetzes erlassen wurden, an europäisches Recht angepasst. In erster Linie dient die neue Verordnung der Anpassung der Chemikalien-Ozonschichtverordnung an die EU-Verordnung 2024 / 590 vom 7. Februar 2024 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen, erklärt die Regierung. Der Bundestag muss der Verordnung zustimmen. Verordnung zu fluorierten Treibhausgasen Mit der zweiten Verordnung werden die Zertifizierungsanforderungen der neuen F-Gas-Verordnung so umgesetzt, dass Emissionen von fluorierten Treibhausgasen (F-Gasen) vermieden und Hürden beim Umstieg auf F-Gas-freie Technologien minimiert werden, heißt es darin. Gleichzeitig soll der Aufwand für neue Sachkundebescheinigungen so weit wie möglich reduziert werden, da Sachkundebescheinigungen nach den neuen Mindestanforderungen über einen Auffrischungskurs erlangt werden können, an dem zertifizierte Personen erstmalig bis zum 12. März 2029 und danach alle sieben Jahre teilnehmen müssen. Damit seien keine zusätzlichen Prüfungen hinsichtlich der neuen Zertifizierungsanforderungen erforderlich, schreibt die Regierung. Zudem ermögliche das Vorhaben, die bisherigen Regelungen neu zu ordnen und verständlicher zu gestalten. (bal/hau/18.12.2025)