Untersuchungsausschuss zu steuerfinanzierten NGOs gefordert

Die AfD beantragt einen Untersuchungsausschuss, der den Einfluss von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) überprüfen soll. Ein dazu vorgelegter Antrag (21/3301) steht am Donnerstag, 18. Dezember 2025, auf der Tagesordnung des Parlaments. Nach einstündiger Debatte soll der Antrag dem Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zur weiteren Beratung überwiesen werden. Antrag der AfD Der 16-köpfige Untersuchungsausschuss soll nach dem Willen der Fraktion vor allem personellen Überschneidungen und Verbindungen zwischen NGOs, Bundesministerien und Bundesbehörden nachspüren und herausfinden, inwieweit NGOs, die sich politisch betätigen, staatliche Förderung erhalten oder erhielten. Zudem solle der Ausschuss die Praxis und Höhe der Förderung von NGOs durch die Europäische Union beleuchten, um mögliche Einflussnahmen der EU über NGOs auf die Willensbildung in Deutschland zu eruieren. Darüber hinaus solle aufgezeigt werden, ob die geltenden Transparenzregeln hinsichtlich staatlicher Förderungen von NGOs ausreichend sind oder ob gegebenenfalls Handlungsbedarf seitens des Gesetzgebers besteht. Dabei sei auch zu prüfen, heißt es in dem Antrag, ob die gesetzlichen Regelungen der Gemeinnützigkeit noch zeitgemäß sind. Von Interesse ist für die Fraktion überdies, welchen Einfluss staatlich geförderte NGOs während der letzten Bundestagswahl zugunsten oder zulasten welcher Parteien ausgeübt haben, ob eine unzulässige Beeinflussung der Bundestagswahl stattgefunden hat und ob gegebenenfalls auch Regierungsmitglieder oder staatliche Stellen „am Versuch einer Wahlbeeinflussung beteiligt waren“. Schließlich solle untersucht werden, wie stark der Einfluss von NGOs bei Kontenkündigungen der AfD und alternativer Medien ist. (vom/hau/17.12.2025)