Fragestunde am 17. Dezember
Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgte am Mittwoch, 17. Dezember 2025, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworten Vertreter der Bundesregierung 45 Minuten lang Fragen (21/3237), die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren. Abgeordnete der Grünen mit den meisten Fragen 33 der insgesamt 72 Fragen wurden von Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gestellt, gefolgt von Abgeordneten der AfD-Fraktion mit 26 Fragen und Abgeordneten der Fraktion Die Linke mit 13 Fragen. Von CDU/CSU- und SPD-Abgeordneten sowie von fraktionslosen Abgeordneten wurden keine Fragen gestellt. 18 der 72 Fragen richteten sich an das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Das Bundesministerium des Innern war mit 14 Fragen vertreten. Jeweils neun Fragen wurden an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sowie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gestellt. Je vier Fragen beantworteten das Bundesministerium für Verkehr und das Bundesministerium der Finanzen. Drei Fragen gingen an das Bundesministerium der Verteidigung, je zwei Fragen an das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung, an das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Mit je einer Frage mussten sich das Bundesministerium für Gesundheit, das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, das Bundeskanzleramt und das Auswärtige Amt auseinandersetzen. Was die Abgeordneten wissen wollten Beispielsweise erkundigte sich der niedersächsische Abgeordnete Helge Limburg (Bündnis 90/Die Grünen) beim Bundesfamilienministerium, welche Ursachen die Bundesregierung dafür sieht, dass die Anzeigequote bei gewaltbetroffenen Frauen meist unter zehn Prozent, bei Partnerschaftsgewalt sogar unter fünf Prozent liegt. Limburg will erfahren, ob die Regierung Maßnahmen plant, um die Anzeigebereitschaft gewaltbetroffener Frauen zu erhöhen, und wenn ja, welche Maßnahmen dies sind. Die rheinland-pfälzische Abgeordnete Iris Nieland (AfD) wollte vom Bundesjustizministerium wissen, ob die Bundesregierung eine Änderung des Jugendgerichtsgesetzes dahingehend plant, dass bei besonders schweren Gewaltdelikten durch Jugendliche – etwa bei Messerangriffen – verstärkt Erwachsenenstrafrecht angewendet wird. Falls ja, sollte das Ministerium mitteilen, welche Änderung genau beabsichtigt wird. Die sächsische Abgeordnete der Linken Clara Bünger fragte das Bundesinnenministerium nach dem Stand oder dem Ergebnis von 23 anhängigen oder abgeschlossenen Gerichtsverfahren wegen Zurückweisungen trotz Asylgesuchs. Sie wollte wissen, wie die zahlenmäßige Bilanz der Zurückweisungen von Schutzsuchenden seit dem diesbezüglichen Erlass vom 7. Mai 2025 ist. Zusatzfragen sind möglich Jeder Abgeordnete kann für die Fragestunde vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der regelmäßig durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister erfolgenden Beantwortung können der Fragesteller, aber auch andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen. Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann vorab bereits um schriftliche Beantwortung gebeten werden. (vom/17.12.2025)
