Bundestag stimmt über Modernisierung des Wehrdienstes ab

Die Bundesregierung will die gesetzlichen Grundlagen für einen „neuen attraktiven Wehrdienst“ schaffen. Ihr Gesetzentwurf „zur Modernisierung des Wehrdienstes“ (Wehrdienst-Modernisierungsgesetz, 21/1853, 21/2581) wird am Freitag, 5. Dezember 2025, abschließend beraten. Zu der nach einstündiger Debatte anstehenden namentlichen Abstimmung legen der Verteidigungsausschuss eine Beschlussempfehlung (21/3076) und der Haushaltsausschuss einen Bericht entsprechend Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (21/3077) vor. Bündnis 90/Die Grünen haben zu dem Gesetz einen Entschließungsantrag (21/3081) vorgelegt. Abgestimmt wird auch über einen Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Streichung der Wehrpflicht aus dem Grundgesetz“ (21/1488). Dazu liegt ebenfalls eine Beschlussvorlage des Verteidigungsausschusses vor (21/3076). Gesetzentwurf der Bundesregierung Die Regelung setzt auf Freiwilligkeit und auf einen attraktiven Dienst. Alle 18-jährigen Männer und Frauen sollen ab Anfang 2026 einen Fragebogen erhalten, durch den ihre Motivation und Eignung für den Dienst in den Streitkräften ermittelt wird. Für Männer soll die Beantwortung des Fragebogens verpflichtend sein, für Frauen freiwillig. Für alle Männer, die ab dem 1. Januar 2008 geboren wurden, soll die Musterung wieder zur Pflicht werden. Es wird ein Dienst auf freiwilliger Basis angestrebt. Werde ein sogenannter Aufwuchskorridor nicht eingehalten, soll es zu einer „Bedarfswehrpflicht“ kommen. Darüber müsste dann zunächst der Bundestag in einem erneuten Gesetzgebungsverfahren abstimmen. Mindestens 2.600 Euro brutto Junge Menschen, die sich freiwillig für den Neuen Wehrdienst entscheiden, sollen ein attraktives Angebot erhalten. Dazu gehören eine moderne Ausbildung und eine monatliche Vergütung von mindestens 2.600 Euro brutto, der Soldat beziehungsweise die Soldatin auf Zeit (SaZ) soll 2.700 Euro brutto, inklusive Unterbringung, erhalten. Zudem soll möglichst auf eine wohnortnahe Verwendung geachtet werden. Bei einer Verpflichtung für mindestens ein Jahr werde zudem ein Zuschuss für den Pkw- oder Lkw-Führerschein gewährt und die Soldatinnen und Soldaten als Soldat beziehungsweise als Soldatin auf Zeit nach dem Bundesbesoldungsgesetz besoldet. Wehrdienst dauert mindestens sechs Monate Der Wehrdienst dauert laut dem in der Koalition gefundenen Kompromiss mindestens sechs Monate. Ansonsten könne jede Person individuell entscheiden, wie lange sie Wehrdienst leisten möchte. Bei entsprechender Eignung seien sogar längere Verpflichtungszeiten von bis zu 25 Jahren möglich. Entschließungsantrag der Grünen Die Grünen fordern in ihrem Entschließungsantrag (21/3081) unter anderem, dass der Bundestag eine Enquete-Kommission für gesamtgesellschaftliche Resilienz einrichtet. Ziel sei ein ergebnisoffener Diskussionsprozess darüber, wie militärische und zivile Dienstformen – freiwillige, hybride und verpflichtende – sowie weitere Formen gesellschaftlicher Mitwirkung zur Gesamtverteidigung und Resilienz beitragen können. In die Arbeit der Enquete-Kommission sollen alle Beteiligten und Betroffenen, maßgeblich junge Menschen, einbezogen werden. Antrag der Linken „Die Wehrpflicht ist ein weiteres militärisches Instrument zur Durchsetzung machtpolitischer Interessen des Staates“, schreiben die Abgeordneten in ihrem Antrag. Junge Menschen würden ungeachtet ihrer Lebensentwürfe und Wünsche als Verschiebemasse für die Bundeswehr instrumentalisiert, wird kritisiert. Die Linksfraktion verweist in der Vorlage auf die Truppenstärke der Nato von mehr als drei Millionen Soldaten und Soldatinnen. Damit verfüge das Militärbündnis über die mit Abstand umfangreichsten Streitkräfte weltweit. „Diese militärische Überlegenheit gegenüber allen anderen Staaten macht deutlich: Eine sicherheitspolitische Notwendigkeit zur Reaktivierung der Wehrpflicht besteht nicht“, schreibt die Fraktion. Sie fordert von der Bundesregierung, bis Ende 2025 einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes vorzulegen und die Mittel für die Freiwilligendienste aufzustocken, um dort neue Stellen zu schaffen. (che/hau/04.12.2025)