Errichtung des Gedenkorts für die polnischen Opfer des Zweiten Weltkriegs
Der Bundestag hat sich am Mittwoch, 3. Dezember 2025 für die Errichtung des Gedenkorts für die polnischen Opfer des Zweiten Weltkrieges und die Opfer der deutschen Besatzungsherrschaft in Polen ausgesprochen. Für einen entsprechenden Antrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD (21/2907) stimmten die Fraktionen von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Die AfD enthielt sich mehrheitlich der Stimme, einzelne Abgeordnete der Fraktion lehnten den Antrag ab. Antrag von CDU/CSU und SPD Die Abgeordneten fordern, zeitnah mit der Planungsphase und anschließenden Errichtung eines Denkmals für die polnischen Opfer des Nationalsozialismus und der deutschen Besatzungsherrschaft in Polen 1939 bis 1945 in Nachfolge des derzeitigen temporären Denkmals auf dem Gelände der früheren Kroll-Oper in Absprache mit dem Land Berlin zu beginnen. „Grundlage ist ein architektonisch-künstlerischer Wettbewerb, der die Kontextualisierung einbezieht, und die polnischen Expertinnen und Experten angemessen einbindet“, heißt es in dem Antrag. Dieser Ort sei auch der geeignetste Standort für das finale Denkmal, befinden die Fraktionen. Das Gedenken an die polnischen Opfer des Nationalsozialismus und der deutschen Besatzungsherrschaft in Polen 1939 bis 1945 werde damit prominent im Herzen der Bundeshauptstadt verankert. Um die in Deutschland zu wenig bekannten Auswirkungen der deutschen Besatzungsherrschaft in Polen 1939 bis 1945 zu verdeutlichen, soll nach den Vorstellungen der Koalitionsfraktionen zur Kontextualisierung und Dokumentation in unmittelbarer Nähe des Denkmals niedrigschwellig informiert und das Gedenken an die polnischen Opfer des Nationalsozialismus vertieft werden. (hau/03.12.2025)
