Anträge für Aufnahmezusagen an Afghanen abgelehnt
Der Bundestag hat am Mittwoch, 3. Dezember 2025, zwei Anträge von Bündnis 90/Die Grünen mehrheitlich abgelehnt, die Aufnahmezusagen für afghanische Staatsbürger forderten. Gegen den Antrag „Wort halten, Leben schützen – Visa für afghanische Staatsangehörige mit Aufnahmezusage erteilen und gerichtliche Entscheidungen umsetzen“ (21/3031) votierten in namentlicher Abstimmung 438 Abgeordnete. 130 stimmten für die Vorlage. Der zweite Antrag „Aufnahmezusagen einhalten – Schutz für gefährdete Afghaninnen und Afghanen jetzt garantieren“ (21/1542) wurde per Handzeichen auf der Grundlage einer Beschlussempfehlung des Innenausschusses (21/2159) abgestimmt. Die Linke votierte für die Initiative, CDU/CSU, AfD und SPD stimmten dagegen. Erster Antrag der Grünen Die Grünen drangen in ihrem ersten Antrag (21/3031) darauf, „Visa für afghanische Staatsangehörige mit Aufnahmezusage“ zu erteilen. Rund 1.900 afghanische Staatsangehörige mit Aufnahmezusage aus unterschiedlichen Aufnahmeprogrammen befänden sich in Pakistan und warteten darauf, „dass die deutschen Behörden ihr Verfahren entweder zu Ende bearbeiten oder aber die Einreisevisa für Deutschland erteilen“, hieß es darin. Die pakistanische Regierung habe Deutschland eine Frist für den Bearbeitungs- und Ausreiseprozess bis Ende 2025 gesetzt, nach der den Menschen die Abschiebung zu den radikal-islamistischen Taliban nach Afghanistan drohe. Die Bundesregierung wurde in dem Antrag aufgefordert, „alle bisher ausgesprochenen Aufnahmezusagen über das Bundesaufnahmeprogramm, die Menschenrechtsliste, das Überbrückungsprogramm und das Ortskräfteverfahren umzusetzen“ und afghanischen Staatsangehörigen, die über eine deutsche Aufnahmezusage verfügen und sicherheitsgeprüft sind, sowie ihren Familienangehörigen „umgehend ein Visum auszustellen und sie nach Deutschland auszufliegen“. „Mit Pakistan über einer Verlängerung verhandeln“ Auch sollte die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion afghanische Staatsangehörige, die über eine Aufnahmezusage aus Deutschland verfügen und nach Afghanistan abgeschoben wurden, umgehend nach Pakistan zurückbringen, ihre Verfahren zu Ende bearbeiten und ebenfalls nach Deutschland ausfliegen. Ferner forderte die Fraktion die Bundesregierung auf, Verhandlungen mit der pakistanischen Regierung über eine Verlängerung der Bearbeitungs- und Ausreisefrist über den 31. Dezember 2025 zu führen. Zudem sollte die Bundesregierung den betroffenen afghanischen Staatsangehörigen mitteilen, „ob es für sie ab 1. Januar 2026 weiter eine Unterbringung in Pakistan geben wird, ob ihre Verfahren auch 2026 weiterbearbeitet werden und Visa zur Einreise nach Deutschland erteilt werden beziehungsweise welche Alternativen die Bundesregierung für sie vorsieht“. Zweiter Antrag der Grünen In ihrem zweiten Antrag führten die Grünen aus, dass die Bundesregierung bestehende humanitäre Aufnahmeprogramme beendet habe und davon auch zirka 2.300 afghanische Staatsangehörige betroffen seien, „die mit ihren Familienangehörigen nach strengen Kriterien und intensiven Prüfungen Aufnahmezusagen der Bundesrepublik Deutschland erhalten haben“. Sie warteten seit Jahren auf ihre Visa-Ausstellung und Ausreise nach Deutschland. Die Aufnahmezusagen seien „über das Ortskräfteverfahren, die Menschenrechtsliste, das Überbrückungsprogramm oder das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan“ ausgesprochen worden, hieß es in der Vorlage weiter. Die Bundesregierung müsse „diese Menschen, die sich unter gefährlichen und teils lebensbedrohlichen Umständen für Menschenrechte, Demokratie und eine freie Gesellschaft eingesetzt haben, wie versprochen schützen“. Erteilte Aufnahmezusagen seien rechtlich bindend, was mittlerweile in 32 Fällen durch das Verwaltungsgericht Berlin bestätigt worden sei. Das Gericht habe wiederholt festgestellt, dass die Bundesregierung Menschen mit Aufnahmezusagen über humanitäre deutsche Aufnahmeprogramme und ihren Familienangehörigen nach erfolgreichen Sicherheitsinterviews Visa erteilen und ihre Ausreisen durchführen muss. Gefahr der Abschiebung aus Pakistan Zugleich schrieb die Fraktion, dass sich die Situation afghanischer Staatsangehöriger mit Aufnahmezusage in Pakistan seit Herbst 2023 grundlegend verschlechtert habe. Seit Ende Januar 2025 würden „groß angelegte Abschiebungen afghanischer Staatsangehöriger, die sich in Pakistan aufhalten, von den pakistanischen Behörden durchgeführt“. Seit Mitte August seien mindestens 450 afghanische Personen mit Aufnahmezusage aus Deutschland von pakistanischen Behörden in Abschiebelager inhaftiert worden, 211 Personen von ihnen seien direkt nach Afghanistan abgeschoben worden. Grüne fordern umgehende Visa-Ausstellung Konkret forderte die Fraktion die Bundesregierung auf, afghanischen Staatsangehörigen, die über eine deutsche Aufnahmezusage verfügen und sicherheitsgeprüft sind, und ihren Familienangehörigen umgehend ein Visum auszustellen und sie nach Deutschland auszufliegen. Auch sollte die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion umgehend wieder Sicherheitsinterviews durchführen, „damit afghanische Staatsangehörige, die über eine Aufnahmezusage aus Deutschland verfügen, nach erfolgreicher Durchführung des Sicherheitsinterviews Visa erhalten und ausreisen können“. Ferner wurde die Bundesregierung aufgefordert, sich in Verhandlungen mit Pakistan auf höchster Ebene dafür einzusetzen, weitere Abschiebungen nach Afghanistan zu verhindern und die betroffenen Menschen sicher in Pakistan unterzubringen, bis sie mit einem erteilten Visum nach Deutschland ausreisen können. Des Weiteren drang die Fraktion unter anderem darauf, afghanische Staatsangehörige, die über eine Aufnahmezusage aus Deutschland verfügen und nach Afghanistan abgeschoben wurden, umgehend nach Pakistan zurückzubringen. (sto/hau/03.12.2025)
