Kfz-Steuerbefreiung von E-Autos soll verlängert werden
Die Bundesregierung will die Befreiung der Elektroautos von der Kfz-Steuer verlängern. Ihren Entwurf „eines Achten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes“ (21/2672) hat der Bundesstag am Donnerstag, 14. November 2025, erstmals debattiert und im Anschluss zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesenh. Federführend ist der Finanzausschuss.. Gesetzentwurf der Bundesregierung Die Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2025 erstmals zugelassen oder komplett auf Elektroantrieb umgerüstet werden, soll um fünf Jahre verlängert werden, schreibt die Bundesregierung. Durch die Gesetzesänderung sei auch das Halten solcher Fahrzeuge begünstigt, die bis zum 31. Dezember 2030 erstmals zu gelassen werden oder komplett auf Elektroantrieb umgerüstet werden. Die zehnjährige Steuerbefreiung werde jedoch begrenzt bis längstens 31. Dezember 2035, „um einen Anreiz für die frühzeitige Anschaffung eines reinen Elektrofahrzeuges zu geben und das Kraftfahrzeugsteueraufkommen möglichst stabil zu halten“. (hau/13.11.2025)
