Anträge zur Stärkung der digitalen Souveränität
Um die Stärkung der digitalen Souveränität geht es bei einer Parlamentsdebatte am Freitag, 14. November 2025. Grundlage dafür sind zwei Initiativen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Über ihren Antrag mit dem Titel „Strategie zur Digitalen Souveränität – Für eine selbstbestimmte digitale Zukunft Deutschlands und Europas“ (21/2726) soll im Anschluss an die halbstündige Debatte direkt abgestimmt werden. Der Antrag „Vertrauenswürdige Künstliche Intelligenz ermöglichen – Umsetzung der europäischen KI-Verordnung in Deutschland beschleunigen, Innovation fördern und digitale Souveränität stärken“ (21/2349) soll hingegen an die Ausschüsse überwiesen werden. Bei den weiteren Beratungen soll der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung die Federführung übernehmen. Erster Antrag der Grünen Die Grünen fordern die Bundesregierung in ihrem Antrag (21/2726) auf, spätestens bis Ende des ersten Quartals 2026 eine umfassende Bestandsaufnahme der digitalen Abhängigkeiten Deutschlands vorzulegen. In einer unabhängigen Untersuchung müsse systematisch erfasst werden, in welchen Bereichen Abhängigkeiten von außereuropäischen Anbietern bestehen, welche Risiken dadurch entstehen und welche offenen, europäischen Lösungen vorhanden sind; heißt es in dem Antrag. Die Abgeordneten fordern von der Bundesregierung, auf Grundlage der Bestandaufnahme eine nationale Strategie für digitale Souveränität zu entwickeln. Diese solle messbare Ziele, Zeitpläne und Zuständigkeiten festlegen und „sektorübergreifende Maßnahmen benennen, um Abhängigkeiten schrittweise zu verringern und europäische Handlungsfähigkeit zu stärken“, heißt es in dem Antrag weiter. Dazu gehörten unter anderem messbare Ziele für Open Source, ausreichende Mittel für digitale Souveränität im Bundeshaushalt und eine Modernisierung des Vergaberechts, sodass „offene Standards, Schnittstellen und Open-Source-Lösungen Vorrang haben“. Zweiter Antrag der Grünen Die Angeordneten fordern die Bundesregierung mit dem Antrag (21/2349) auf, das Umsetzungsgesetz für die europäische KI-Verordnung (AI Act) noch im Jahr 2025 zur Beratung in den Bundestag zu geben. Ziel der Grünen ist es, dass „ausreichend Planstellen und Sachmittel für die als Marktüberwachungs- und Beschwerdestelle zu benennende Bundesnetzagentur“ eingerichtet werden und die Stellen zeitnah mit Inkrafttreten des Umsetzungsgesetzes besetzt werden. Die Fraktion fordert außerdem, dass die im Durchführungsgesetz vorgesehene Unabhängige KI-Marktüberwachungskammer so ausgestaltet wird, dass ihre „unionsrechtlich gebotene Unabhängigkeit“ gewährleistet ist. Hierfür müsse ihre Organisation nach dem Vorbild des Digitale-Dienste-Gesetzes in einer eigenständigen Abteilung mit eigener Leitung verankert werden, schreiben die Abgeordneten. Zugleich solle geprüft werden, ob die Aufsicht über EU-Digitalgesetze unter dem Dach einer gemeinsamen Koordinierungsstelle gebündelt werden könne. Digitale Plattform mit Verbindungsschnittstellen Klarer im Durchführungsgesetz geregelt sehen wollen die Abgeordneten darüber hinaus auch die Zusammenarbeit zwischen der zuständigen Marktüberwachungsbehörde und anderen Aufsichtsbehörden. Dafür sei eine „gemeinsame digitale Plattform mit Verbindungsschnittstellen“ nötig, die eine kollaborative, effiziente und zielführende Aufsicht gewährleiste. Im Hinblick auf innovationsfördernde Maßnahmen soll die Bundesregierung sicherstellen, dass die Open-Source-Community berücksichtigt werde, um „die Entwicklung transparenter, nachhaltiger und souveräner KI-Systeme zu fördern“. Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung zudem auf, sicherzustellen, dass alle öffentlichen Einrichtungen notwendige Ressourcen, Infrastrukturen und Qualifizierungsmaßnahmen erhalten, um die Anforderungen der KI-Verordnung umsetzen zu können. (lbr/hau/12.11.2024)
