Antibiotika-Einsatz in der Tiermedizin neu geregelt
Der Bundestag hat am Donnerstag, 13. November 2025, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes und des Apothekengesetzes“ (21/1938) in der vom Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat geänderten Fassung (21/2668) angenommen. In namentlicher Abstimmung votierten 240 Abgeordnete für, 120 Abgeordnete gegen das Gesetz. Es gab 28 Enthaltungen. Die namentliche Abstimmung war von der Unionsfraktion beantragt worden, nachdem die AfD-Fraktion die Beschlussfähigkeit des Bundestages bezweifelt hatte. Nach der Geschäftsordnung des Bundestages muss in diesem Fall die Beschlussfähigkeit in Verbindung mit der namentlichen Abstimmung festgestellt werden, wie der amtierende Präsident Omid Nouripour (Bündnis 90/Die Grünen) erläuterte. Da 388 Abgeordnete an der Abstimmung teilgenommen hatten, war der Bundestag beschlussfähig. Der Bundestag ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder, also mindestens 316 Abgeordnete, im Sitzungssaal anwesend ist. Gesetzentwurf der Bundesregierung Nach Paragraf 45 Absatz 10 des Tierarzneimittelgesetzes müssen Tierärzte bis zum 28. Januar 2026 erstmals der zuständigen Bundesoberbehörde elektronisch die Art und die Menge derjenigen von ihnen im vorangegangenen Kalenderjahr bei Hunden und Katzen angewendeten Arzneimittel mitteilen, die Stoffe mit antibakterieller Wirkung enthalten, schreibt die Bundesregierung. Um EU-Recht in Deutschland ohne zusätzliche Bürokratie umzusetzen, wird das nach deutscher Rechtslage gegenüber den EU-Vorgaben um vier Jahre vorgezogene erste Jahr für die Erfassung der Mengen an verbrauchten Antibiotika bei Hunden und Katzen auf das von der EU vorgesehene erste Erfassungsjahr 2029 umgestellt. Die im deutschen Antibiotikaminimierungskonzept geregelten Mitteilungsverpflichtungen von Tierhaltern und Tierärzten werden von einem halbjährlichen Turnus auf einen Jahresturnus umgestellt. Dazu sollen Regelungen eingeführt werden, um antibiotisch wirksame Arzneimittel bei den bisher nicht erfassten, der Lebensmittelgewinnung dienenden Tierarten sowie bei Hunden und Katzen sowie bei Füchsen und Nerzen, die als Pelztiere gehalten werden, zu erfassen. Verwendung von Antibiotika Die neuen Regelungen sollen laut Regierung die Datengrundlage verbessern, um Tendenzen bei der Antibiotikaanwendung festzustellen und mögliche Risikofaktoren auszumachen. Sie trügen so zur umsichtigen Verwendung von antibiotischen Wirkstoffen bei. Dies sei für die Bekämpfung des Problems von antibiotischen Resistenzen von zentraler Bedeutung. Der Nutzen der Regelungen bestehe unter anderem in der Gewinnung einer Datengrundlage für künftige Gesetzgebung zur weiteren Reduzierung des Einsatzes von Antibiotika sowie der Eindämmung von antibiotikaresistenten Erregern in der Tierhaltung. Die geänderte Umstellung der Mitteilungsverpflichtungen auf einen nur mehr jährlichen Turnus trage zu einer bürokratischen Entlastung aller am System Beteiligten bei, heißt es weiter. (mis/hau/13.11.2025)
