Zustimmung zur Nutzung des Lkw-Mautsystems per App

Der Bundestag hat am Donnerstag, 13. November 2025, den Entwurf der Bundesregierung für ein Viertes Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften der Bundesregierung (21/1861, 21/2454, 21/2669 Nr. 12) angenommen. Dafür stimmten CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke, dagegen votierte die AfD. Zur Abstimmung lagen eine Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses (21/2785) und ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung zur Finanzierbarkeit (21/2786) vor. Gesetzentwurf der Bundesregierung Die Nutzung des Lkw-Mautsystems soll künftig auch über eine App auf einem Mobilgerät möglich sein und nicht mehr – wie bislang – den Einbau einer sogenannten „On-Board-Unit“ in das Fahrzeug erfordern. Geplant ist die Einführung eines teilautomatisierten Verfahrens. In Bezug auf die neue Einbuchungsmöglichkeit mittels Applikation auf dem nutzereigenen Mobilgerät wird laut Bundesregierung die Rechtsgrundlage geschaffen für die Erhebung, Speicherung, Verwendung und Übermittlung von Daten durch das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) und den Betreiber im Rahmen der Kontrolle. Ferner wird eine Rechtsgrundlage für die Übermittlung der Liste der gesperrten Fahrzeuggeräte an das BALM durch den nationalen Betreiber geschaffen. Sichergestellt werden soll durch die Novellierung zudem, dass die Einstufung für Fahrzeuge in den Emissionsklassen 2 und 3 ab ihrer Erstzulassung alle sechs Jahre überprüft wird und gegebenenfalls eine Reklassifizierung vorgenommen wird. Das Bundesfernstraßenmautgesetz soll damit zum 1. Januar 2026 an die europarechtliche Anforderung angepasst werden. Stellungnahme des Bundesrates Der Bundesrat begrüßt in seiner Stellungnahme (21/2454) die durch den Gesetzentwurf ermöglichte Anmeldung und Nachverfolgung von Lkw-Fahrten auch per Smartphone ebenso wie die Regelung, dass die Fahrzeugeinordnung in CO2-Emissionsklassen gemäß den Vorgaben im Europarecht zukünftig alle sechs Jahre überprüft und gegebenenfalls korrigiert werden soll. (hau/13.12.2025)