Vor­schriften für die Ver­marktung von Bau­produkten harmonisiert

Der Bundestag hat am Donnerstag, 13. November 2025, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des Bauproduktengesetzes und weiterer Rechtsvorschriften an die Verordnung (EU) 2024 / 3110 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für die Vermarktung von Bauprodukten“ (21/1904) angenommen. Dazu lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen vor (21/2791). Dafür stimmten CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen, dagegen votierte die AfD. Die Linksfraktion enthielt sich. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit der Novelle wird das Bauproduktengesetz an das europäische Recht angepasst. Nach der Verordnung bestimmen Mitgliedstaaten, die Technische Bewertungsstellen benennen wollen, „eine einzige benennende Behörde“, die für die Einrichtung und Durchführung der erforderlichen Verfahren für die Bewertung und Benennung Technischer Bewertungsstellen zuständig ist. Diese Behörde ist dem Gesetzentwurf zufolge das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) soll weiterhin die Aufgabe der Technischen Bewertungsstelle wahrnehmen. (hle/hau/13.11.2025)