Trassenpreisentgelte im Schienenverkehr werden abgemildert

Der Bundestag hat am Donnerstag, 13. November 2025, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Abmilderung des Trassenentgeltanstiegs bei den Eisenbahnen des Bundes (21/1499, 21/1939, 21/2146 Nr. 1.8) in der vom Verkehrsausschuss geänderten Fassung (21/2787) beschlossen. Dabei geht es um die Eindämmung der sich aus der Eigenkapitalerhöhung für die Deutsche Bahn AG (DB AG) ergebende Erhöhung der Trassenpreisentgelte. Dafür stimmten CDU/CSU. SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Die AfD-Fraktion und die Fraktion Die Linke enthielten sich. Einen Entschließungsantrag der Grünen (21/2790) zum Gesetzentwurf lehnte der Bundestag mit den Stimmen von CDU/CSU, AfD und SPD bei Enthaltung der Linken ab. Darin hatte die Fraktion unter anderem gefordert, die Trassenpreise zukünftig analog zur Lkw-Maut über mehrere Jahre hinweg festzusetzen, um die Planbarkeit für die Unternehmen sowie die DB InfraGO zu erhöhen. Der Bundestag beschloss darüber hinaus mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD bei Enthaltung von AfD, Grünen und Linksfraktion die Annahme einer Entschließung. Gesetzentwurf der Bundesregierung Hintergrund der Regelung ist, dass mit dem Anstieg des Eigenkapitals des Bahnkonzerns auch die darauf entfallenden Zinsen, die an den Bund zu zahlen sind, steigen. Der kapitalmarktübliche Eigenkapitalzinssatz liegt bei 5,9 Prozent und damit deutlich über der abgesenkten Renditeerwartung des Bundes, die im Sommer 2024 unter Berücksichtigung der Gemeinwohlorientierung der Infrastruktursparte DB InfraGO AG auf 2,2 Prozent abgesenkt wurde. Da der kapitalmarktübliche Eigenkapitalzinssatz derzeit höher liege als die Renditeerwartung des Bundes, so schreibt die Bundesregierung in dem Entwurf, würden die die Trassenentgelte erhöhenden Auswirkungen der Eigenkapitalerhöhung bei der DB InfraGO AG „trotz der abgesenkten Renditeerwartung des Bundes bei derzeitiger Rechtslage nicht abgemildert“. Die Trassenentgelte der DB InfraGO AG würden dementsprechend aufgrund der Eigenkapitalerhöhung unter Zugrundelegung des gesetzlich vorgesehenen Eigenkapitalzinssatzes ab dem Jahr 2026 ansteigen. Das Eisenbahnregulierungsgesetz wird nun so angepasst, dass „der bei der Regulierung der Trassenentgelte der DB InfraGO AG und weiterer Betreiber der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes anzusetzende Eigenkapitalzinssatz künftig der tatsächlichen Renditeerwartung des Bundes an die Betreiber der Schienenwege entspricht“, wie die Regierung schreibt. Wenn im Rahmen der Entgeltregulierung ein niedrigerer Eigenkapitalzinssatz angesetzt werde, stiegen die Trassenentgelte der bundeseigenen Betreiber der Schienenwege weniger stark an, heißt es zur Begründung. Änderung im Verkehrsausschuss Der federführende Verkehrsausschuss hatte am 12. November einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen angenommen, durch den der Zinssatz auf 1,9 Prozent festgelegt wurde. Der Regierungsentwurf hatte eine Festlegung des Zinssatzes auf den „Mittelwert aus dem risikolosen Zinssatz und dem kapitalmarktüblichen Eigenkapitalzinssatz“ vorgesehen. Angenommene Entschließung In der mehrheitlich angenommenen Entschließung wird die Bundesregierung aufgefordert, die für 2025 für die Instandhaltungsfinanzierung noch fehlenden Mittel von rund 1,3 Milliarden Euro aus dem Nachtrag der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV III) sowie für 2026 rund 4,1 Milliarden Euro ebenfalls für die Instandhaltungsfinanzierung noch 2025 vertraglich mit der DB InfraGO AG zu binden. Von der DB InfraGO AG solle die Regierung im Gegenzug einfordern, gegenüber dem Verkehrsministerium schriftlich zu erklären, dass sie ebenfalls noch 2025 einen neuen Entgeltantrag für die Trassenpreise 2026 stellen und dabei das gesunkene Kostenniveau berücksichtigen wird. Schließlich soll sich die Regierung dafür einzusetzen, dass durch diesen Prozess der Anstieg der Trassenpreise für 2026 weitergehend begrenzt wird und sich dies im neuen Entgeltantrag für 2026 der DB InfraGO wiederfindet. Stellungnahme der Bundesrates Der Bundesrat forderte in seiner Stellungnahme (21/1939) die Bundesregierung auf, ein Reformkonzept für das Trassenpreissystem „unverzüglich zu erarbeiten“. Ein weiterer Anstieg der Trassenentgelte führe ansonsten zu „gravierenden Nachteilen für die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität des Schienenverkehrs“. Der Bundesrat begrüßt die Zielsetzung des Gesetzentwurfs und hält eine kurzfristig wirksame Abmilderung des Trassenentgeltanstiegs für dringend erforderlich, heißt es in der Stellungnahme. Die Länder sind der Auffassung, dass im Rahmen der Reform der Trassenpreise auch eine verstärkte Berücksichtigung von Qualitätsaspekten im Trassenpreissystem erfolgen müsse, um Anreize für eine leistungsfähige und zuverlässige Infrastruktur zu schaffen. Da die Eigenkapitalerhöhungen durch den Bund zugunsten der Deutschen Bahn, die in der Vergangenheit (schuldenbremsenneutral) teilweise anstelle von Baukostenzuschüssen geleistet wurden, zu höherer Eigenkapitalverzinsung und damit zu höheren Trassenentgelten führen, wird die Bundesregierung von der Länderkammer gebeten, „von weiteren Eigenkapitalerhöhungen künftig abzusehen und stattdessen trassenpreisneutrale Baukostenzuschüsse zu gewähren“. Gegenäußerung der Bundesregierung In ihrer Gegenäußerung verweist die Regierung auf den Koalitionsvertrag, der eine Reform des Trassenpreissystems vorsehe. Ziele und Inhalte – insbesondere auch die Frage, ob hierbei Qualitätsaspekte einbezogen werden sollen – würden dabei nicht genannt. Es bedarf aus Sicht der Bundesregierung einer grundlegenden Diskussion unter Einbeziehung des Sektors und auch vor dem Hintergrund finanzieller Auswirkungen für den Bund. Eine Regelfinanzierung von Schienenverkehrsinfrastruktur über Baukostenzuschüsse hält auch die Bundesregierung „für vorteilhafter als über Eigenkapitalerhöhungen“. Baukostenzuschüsse hätten zum einen keine negativen Auswirkungen auf die Trassenpreise der DB InfraGO AG und böten zum anderen bessere Möglichkeiten zur Kontrolle der Mittelverwendung. „Die Bundesregierung hat entschieden, dass die geplante Eigenkapitalerhöhung für das Jahr 2025 aufgrund der rechtlichen Verpflichtung und aufgrund der aktuellen Haushaltslage noch ausgezahlt werden soll“, heißt es in der Vorlage. Für die Folgejahre werde die Regelfinanzierung dagegen wieder über Baukostenzuschüsse erfolgen. (hau/aw/13.11.2025)