Missbrauch von Lachgas wird eingeschränkt
Der Bundestag hat am Donnerstag, 13. November 2025, den Gesetzentwurf „zur Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes“ (21/1504, 21/1927) beschlossen. Dazu lag eine Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses vor (21/2752). Damit soll die missbräuchliche Verwendung von Lachgas eingeschränkt werden. Dafür stimmten CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Die AfD und Die Linke enthielten sich. In zweiter Beratung lehnte das Parlament mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen einen Änderungsantrag der AfD-Fraktion ab (21/2761). In dritter Beratung fand ein Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/2776) keine Mehrheit. Mit den Grünen stimmte nur Die Linke dafür, Union und SPD votierten dagegen. Die AfD enthielt sich. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem Ziel, die missbräuchliche Verwendung von Lachgas, Gamma-Butyrolacton („GBL“) und 1,4-Butandiol („BDO“) zu Rauschzwecken beziehungsweise unter Ausnutzung der Rauschwirkung einzuschränken, wird das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz laut Bundesregierung fortentwickelt. Die Regelungs- und Strafbarkeitslücke in Bezug auf diese psychoaktiven Industriechemikalien werde damit geschlossen. Da die bisherige Anlage zum Gesetz keine Stoffgruppen umfasst, denen diese psychoaktiven Industriechemikalien zugeordnet werden können, soll das es um eine Anlage 2, die Einzelstoffe entsprechend der Systematik des Betäubungsmittelgesetzes auflistet, ergänzt werden. Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen und zur Eindämmung der Verfügbarkeit von Lachgas, GBL und BDO sieht das beschlossene Gesetz zusätzlich unter bestimmten Voraussetzungen ein Abgabe-, Überlassungs-, Erwerbs- und Besitzverbot an oder für Minderjährige sowie ein Verbot des Handeltreibens, des Erwerbs und des Inverkehrbringens im Wege des Versandhandels oder der Selbstbedienung an Automaten vor. (hau/13.11.2025)
