Gestaltungsfreiheit von Städten und Gemeinden debattiert
„EU-Abhängigkeit durchbrechen – Gestaltungsfreiheit von Städten und Gemeinden bewahren“ lautet der Titel eines Antrags der AfD-Fraktion (21/2713), den der Bundestag am Donnerstag, 13. November 2025, erstmals debattiert und im Anschluss zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen hat. Federführend ist der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen. Antrag der AfD Ziel des Antrags ist es unter anderem, die für Regionen und Kommunen geltenden Förderprogramme der EU zu vereinfachen und zu reduzieren. Priorität soll die Errichtung und Instandhaltung öffentlicher Gebäude und Verkehrsinfrastruktur haben. Die Zuständigkeit für Wohnungsbau soll den Mitgliedsländern überlassen und die EU-weite Raumentwicklungspolitik dezentralisiert werden. Die Position eines EU-Kommissars für Wohnen soll gestrichen werden. Die AfD-Fraktion begründet ihren Antrag damit, dass sich mehr als 70 Prozent der EU-Regelungen finanziell in den kommunalen Ebenen der Mitgliedsländer auswirken würden. Dem für Wohnen zuständigen EU-Kommissar Dan Jørgensen wird vorgeworfen, tief in der Zuständigkeit der Mitgliedsländer zu operieren und dabei das Subsidiaritätsprinzip zu verletzen. (hle/13.11.2025)
