Aufenthaltsrecht für Jesiden irakischer Staatsbürgerschaft gefordert
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will ein Aufenthaltsrecht für Jesiden irakischer Staatsbürgerschaft. Ihren Gesetzentwurf „zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes – Aufenthaltsrecht für Jesidinnen und Jesiden“ (21/795) hat der Bundestag am Donnerstag, 13. November 2025, erstmals debattiert und im Anschluss zur weieren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Innenausschuss. Gesetzentwurf der Grünen Nach den Vorstellungen der Grünen soll jesidischen Schutzsuchenden, die vor dem 31. Juni 2025 in Deutschland eingereist sind, „abweichend von der allgemeinen Voraussetzung der Lebensunterhaltssicherung und der Einreise mit dem notwendigen Visum unter Angabe der notwendigen Angaben im Visumsverfahren ein Aufenthaltstitel mit einer Gültigkeit bis zum 31. Juni 2028“ erteilt werden. Dies ermögliche im nächsten Schritt den Jesiden, dass sie die Voraussetzungen für einen langfristigen Aufenthalt erfüllen und damit an einer neuen Aufenthaltserlaubnis anschließen können, führt die Fraktion in der Vorlage aus. Grüne: Regierung kommt Schutzauftrag „unzureichend“ nach Darin schreibt sie zugleich, dass der Bundestag im Januar 2023 die Gräueltaten der islamistischen Terrororganisation IS an der Minderheit der Jesiden im Irak im Jahr 2014 als Völkermord anerkannt habe. Mit der Anerkennung des Völkermordes habe sich der Bundestag einstimmig dazu bekannt, Jesiden unter Berücksichtigung ihrer nach wie vor andauernden Verfolgung und Diskriminierung im Rahmen des Asylverfahrens Schutz zu gewähren. Diesem Schutzauftrag komme die Bundesregierung jedoch nur in unzureichendem Umfang nach, kritisieren die Abgeordneten. 2023 hätten „lediglich 53 Prozent aller Jesidinnen und Jesiden aus dem Irak einen Schutzstatus in Deutschland“ erhalten. Eine sichere Rückkehr für Jesidinnen und Jesiden sei indes „aufgrund der hoch volatilen Sicherheitslage in ihrer Heimatregion“ kaum möglich. (sto/hau/13.11.2025)
