Antrag moniert „politisch motivierte“ Kontenkündigung durch Banken

Einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Politisch motivierte Kontenkündigung durch Banken verbieten“ (21/2712) hat der Bundestag am Donnerstag, 13. November 2025, erstmals debattiert und im Anschluss zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Finanzausschuss. Antrag der AfD Zahlungs- und Bankdienstleistungen sollen nicht aufgrund von politischen Meinungen, Parteizugehörigkeiten oder rechtlich zulässigen Geschäftstätigkeiten verweigert oder eingeschränkt werden dürfen. Dies fordert die AfD-Fraktion in ihrem Antrag. In Abstimmung mit den Ländern sollen klare Rechtsnormen geschaffen werden, „die den gesetzlichen Versorgungsauftrag der Sparkassen präzisieren und die Gewährleistung des Zugangs zu grundlegenden Bankdienstleistungen verbindlich regeln und das Neutralitätsgebot gegenüber politischen Parteien klar definieren“. Außerdem sollen Geldwäsche-Überwachungssysteme nicht willkürlich programmiert oder zum Nachteil legaler Parteien und Unternehmen eingesetzt werden dürfen, sofern keine rechtsverbindlich nachgewiesenen Anhaltspunkte für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung vorliegen. Die Fraktion begründet ihren Antrag damit, dass in zahlreichen Fälle Konten von Oppositionspolitikern, regierungskritischen Medien oder Vereinen ohne sachliche Grundlage gekündigt oder gar nicht erst eröffnet worden seien. Die Regierung wird aufgefordert, etwas gegen dieses „Debanking“ zu unternehmen, um Bürgern, legalen Unternehmen und Parteien einen“ diskriminierungsfreien Zugang zu Bankdienstleistungen zu gewährleisten“. (hle/hau/13.11.2025)