Verbesserte Finanzierungsbedingungen für Unternehmen
Um Impulse für private Investitionen zu setzen und unnötige Bürokratiekosten abzubauen, will die Bundesregierung einen Gesetzentwurf „zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts“ (Standortfördergesetz, 21/2507) in den Bundestag einbringen. Die erste Lesung ist für Freitag, 7. November 2025, vorgesehen. Nach einstündiger Debatte soll der Gesetzentwurf gemeinsam mit einem Antrag der AfD dem federführenden Finanzausschuss zur weiteren Beratung überwiesen werden. Die AfD fordert die „Aufhebung der sogenannten Wegzugbesteuerung gemäß Paragraf 6 Außensteuergesetz“ (21/2544). Gesetzentwurf der Bundesregierung Die deutsche Wirtschaft stehe vor strukturellen Herausforderungen, die das Wachstum dämpfen könnten, schreibt die Bundesregierung in dem Entwurf und benennt die Dekarbonisierung, geoökonomische Fragmentierungen „und eine geringere Produktivität, auch durch eine schleppende Digitalisierung“. Um diesen Herausforderungen entgegenzutreten und Wachstumspotenziale zu heben, bedürfe es der Verbesserung allgemeiner Rahmenbedingungen für Unternehmen und des Abbaus von Investitionshemmnissen. Geld soll bei Unternehmen ankommen Das Standortfördergesetz leiste einen Beitrag, um verschiedene zentrale Aspekte anzugehen. Ziel sei es, die Finanzierungsbedingungen insbesondere von jungen, dynamischen Unternehmen zu verbessern und die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzstandorts zu stärken. Zudem schaffe das Gesetz mehr Möglichkeiten, damit insbesondere Investmentfonds verstärkt in erneuerbare Energien und Infrastruktur investieren können. „Das Gesetz zielt darauf ab, Impulse für private Investitionen zu setzen und unnötige Bürokratiekosten abzubauen“, schreibt die Regierung. Es soll dafür sorgen, dass das Geld da ankommt, wo es in Deutschland gebraucht werde: bei den Unternehmen. Antrag der AfD Die AfD-Fraktion fordert mit ihrem Antrag, den Paragraf 6 Außensteuergesetz (AStG) sowie „die damit verbundenen Ausführungsbestimmungen zur Wegzugsbesteuerung ersatzlos zu streichen“. Sie begründet das wie folgt: „Die Wegzugsbesteuerung behindert die freie Entscheidung von Bürgern, ihren Wohnsitz ins Ausland zu verlegen. Sie stellt eine faktische Strafe für den Wunsch dar, in einem anderen Land zu leben oder zu arbeiten, und widerspricht damit grundlegenden Freiheitsrechten.“ (hau/bal/05.11.2025)
