Übereinkommen über Arbeitsschutz und Arbeitsumwelt gebilligt

Der Bundestag hat am Donnerstag, 6. November 2025, nach 20-minütiger Debatte den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zu dem Übereinkommen Nr. 155 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) vom 22. Juni 1981 über Arbeitsschutz und Arbeitsumwelt sowie zu dem Protokoll von 2002 zum Übereinkommen über den Arbeitsschutz 1981“ (21/1889) angenommen. Für den unveränderten Gesetzentwurf stimmen CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke, dagegen votierte die AfD-Fraktion. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hatte dazu eine Beschlussempfehlung (21/2626) abgegeben. Gesetzentwurf der Bundesregierung Das Übereinkommen Nr. 155 habe auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes eine zentrale Stellung, schreibt die Regierung. Neben allgemeinen Vorgaben sehe das Übereinkommen konkrete Maßnahmen auf nationaler und auf betrieblicher Ebene vor. „Die Maßnahmen gelten für alle Wirtschaftszweige und haben eine präventive Ausrichtung“, erläutert die Bundesregierung. Darin geht es vor allem um die Bedeutung von Kernarbeitsnormen als Teil der grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit und deren Ratifizierung durch Deutschland. Für die Bundesregierung habe die Ratifizierung und Umsetzung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation eine „hohe Priorität“, heißt es im Entwurf. Im Rahmen der Ratifikation von Übereinkommen und Protokollen seien Änderungen oder Ergänzungen der innerstaatlichen Rechtsvorschriften allerdings nicht nötig. (che/hau/06.11.2025)