Sammlung und Entsorgung von alten Elektrogeräten neu geregelt
Der Bundestag hat am Donnerstag, 16. Oktober 2025, nach 20-minütiger Aussprache den Entwurf der Bundesregierung für ein zweites Gesetz zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (21/1506, 21/2070, 21/2146 Nr. 1.9) in der vom Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit geänderten Fassung (21/2635) angenommen. Damit soll die Sammlung und Entsorgung von alten Elektrogeräten verbessert werden. Zugestimmt haben die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, dagegen votierten die Oppositionsfraktionen AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Mit demselben Abstimmungsverhalten verabschiedete der Bundestag eine Entschließung zu dem Gesetz. Abgelehnt wurde ein Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/2637),, der unter anderem forderte, ein wirksames und einfach umsetzbares Pfandsystem für bestimmte Lithium-Ionen-Batterien einzuführen. Neben den Antragstellern stimmte lediglich die Linksfraktion dafür, die übrigen Fraktionen lehnten ihn ab. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem Gesetzentwurf soll die Sammlung und Entsorgung von alten Elektrogeräten verbessert und eine Änderung der EU-Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte vom März 2024 in deutsches Recht umgesetzt werden. Ziel ist, die Sammelmengen zu steigern und die Brandrisiken durch falsch entsorgte oder beschädigte Lithiumbatterien zu verbessern. Kommunale Wertstoffhöfe, die laut Angaben der Bundesregierung aktuell rund 80 Prozent der Altgeräte aus privaten Haushalten sammeln, sollen konkretere Vorgaben zur Einsortierung bekommen, damit die in vielen Altgeräten fest verbauten Batterien bei der Entnahme und Erfassung weniger beschädigt werden. Künftig können Verbraucher ausgediente Elektrogeräte auch häufiger im Handel zurückgeben. Das Gesetz sieht hierfür vor, dass Sammelstellen in Geschäften einheitlich gekennzeichnet werden müssen, damit sie leichter zu finden sind. Das Symbol der getrennten Mülltonne am Regal – im Laden angebracht oder beim Bestellen im Internet auf der Seite platziert –, soll Verbraucher direkt beim Kauf eines Elektrogeräts darüber informieren, dass es nach Gebrauch „getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall“ zu entsorgen ist, wie es im Entwurf heißt. Einfachere Entsorgung von E-Zigaretten Damit E-Zigaretten künftig weniger im Restmüll oder in der Umwelt landen, wird die Entsorgung vereinfacht. Verbraucher können sie künftig überall dort unentgeltlich zurückgeben können, wo sie verkauft werden. Die Rücknahme darf nicht an den Kauf einer E-Zigarette geknüpft werden, heißt es im Gesetzentwurf. Stellungnahme des Bundesrates Der Bundesrat dringt erneut auf ein Verbot von Einweg-E-Zigaretten. Sie stellten eine erhebliche Bedrohung für die Umwelt sowie für betroffene Wirtschaftskreise dar, heißt es in einer Stellungnahme der Länderkammer, die als Unterrichtung durch die Bundesregierung vorliegt (21/2070). Würden sie abfallwidrig über den Hausmüll entsorgt, gingen nicht nur wertvolle Rohstoffe wie Lithium verloren. Auch die dadurch verursachten Brände belasteten die Recycling- und Entsorgungswirtschaft mit Kosten in Milliardenhöhe schwer. Der Bundesrat kritisiert außerdem, dass die von der Bundesregierung vorgeschlagenen Änderungen weder mit Blick auf die angestrebte Erhöhung der Sammelquote noch auf die Verringerung der Brandrisiken durch falsch entsorgte, batteriebetriebene Altgeräte ausreichend seien. Er hält daher ein Verbot des Inverkehrbringens von Einweg-E-Zigaretten für notwendig. EU-Mitgliedstaaten wie Frankreich und Belgien hätten eine entsprechende Gesetzgebung bereits eingeführt. In ihrer Stellungnahme spricht sich die Länderkammer zudem dafür aus, trotz geteilter Produktverantwortung die Hersteller zukünftig an der Organisation und den Kosten für die Rücknahme, Sammlung und ordnungsgemäße Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten auf den Wertstoffhöfen anteilig zu beteiligen. So sollen eine einseitige finanzielle Belastung der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und Gebührensteigerungen für die Bürger vermieden werden. Gegenäußerung der Bundesregierung Die Bundesregierung lehnt in ihrer Gegenäußerung die vorgeschlagenen Änderungen ab. Zwar bewertet sie das Inverkehrbringen von Einweg-E-Zigaretten „auch unter Ressourcenschutz- und Gesundheitsschutzgesichtspunkten kritisch“. Die Implementierung eines solchen Verbots würde jedoch die „Pflicht zur technischen Notifizierung“ auslösen, wodurch sich der Gesetzgebungsprozess „erheblich verzögern“ würde. Aufgrund der Zunahme von Bränden sei das Änderungsgesetz jedoch besonders eilbedürftig, so die Bundesregierung. Darüber hinaus halte sie das Elektro- und Elektronikgerätegesetz nicht für den richtigen Anknüpfungspunkt für ein Verbot. Zielführender sei stattdessen, produktbezogene Neuregelungen auf Ebene des EU-Binnenmarktes vorzunehmen. Allerdings kündigt die Bundesregierung an, „im Rahmen der perspektivischen Weiterentwicklung“ des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes prüfen zu wollen, inwieweit die Produktverantwortung für Elektrogeräte in finanzieller und organisatorischer Hinsicht stärker auf die Hersteller übertragen werden soll, um die Sammlung und Verwertung von Elektroaltgeräten insgesamt weiter zu verbessern. Angenommene Entschließung In der angenommenen Entschließung fordert der Bundestag die Bundesregierung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel auf, sich bei den anstehenden Verhandlungen zur Revision der WEEE-Richtlinie der Europäischen Union WEEE-Richtlinie (Waste of Electrical and Electronic Equipment) zur umweltfreundlichen Entsorgung und zum Recycling von Elektro- und Elektronik-Altgeräten für eine Berechnungsmethodik einzusetzen, welche die Lebensdauer der unterschiedlichen Elektrogeräte angemessen berücksichtigt. Darüber hinaus soll die Regierung die Einführung eines nationalen Verbots von elektronischen Einweg-Zigaretten unter Beachtung der Regelungen in anderen Mitgliedstaaten wie Frankreich und Belgien mit dem klaren Ziel eines Verbots prüfen. Ebenso soll die Regierung Maßnahmen prüfen, mit denen Onlinehändler stärker in die Verantwortung genommen werden können, ihren Pflichten zur Rücknahme nach dem Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten nachzukommen, um so auch ein Level-Playing-Field mit dem stationären Handel herzustellen. Schließlich soll die Regierung Maßnahmen ergreifen, um den Vollzug gegen illegal auf dem Markt angebotene elektronische Einweg-Zigaretten zu stärken. (sas/hau/vom/06.11.2025)
