Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf
Der Bundestag hat am Donnerstag, 6. November 2025, erstmals den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften“ (Wasserstoff-Beschleunigungsgesetz, 21/2506) beraten. Nach halbstündiger Aussprache wurde der Entwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Wirtschaft und Energie. Gesetzentwurf der Bundesregierung Ziel des Wasserstoff-Beschleunigungsgesetzes ist es laut Bundesregierung, relevante Zulassungs- und Vergabeverfahren schneller, einfacher und digitaler zu machen. Das Gesetz nehme die gesamte Wasserstoff-Lieferkette – Herstellung, Import, Speicherung und Transport von Wasserstoff – in den Blick. Es erfasse insbesondere Elektrolyseure, Importanlagen für Wasserstoff(-derivate), Wasserstoffspeicher und -leitungen. Zur Dekarbonisierung des Schiff- und Luftverkehrs würden ferner Anlagen zur Herstellung synthetischer Kraftstoffe erfasst. Die Regelung sieht spezifische Instrumente vor, die die Verfahren massiv beschleunigen sollen. Dazu zählen unter anderem klare Fristenregelungen, umfassende Vorgaben zur Verfahrensdigitalisierung sowie beschleunigte Vergabeverfahren. Überdies werde die Gewinnung von natürlichem Wasserstoff erleichtert, indem dieser als bergfreier Bodenschatz im Bundesberggesetz definiert wird. Wasserstoffanlagen im „überragenden öffentlichen Interesse“ Außerdem legt das Wasserstoff-Beschleunigungsgesetz fest, dass Anlagen und Leitungen im Anwendungsbereich des Gesetzes im „überragenden öffentlichen Interesse“ liegen. Damit komme Wasserstoffinfrastrukturprojekten in Zulassungsentscheidungen ein besonderes Gewicht zu. „Belange der öffentlichen Wasserversorgung – insbesondere des Trinkwasserschutzes – und des Wasserhaushalts bleiben hierbei gewahrt“, schreibt die Regierung. (hau/06.11.2025)
