Novelle des Agrarstatistikgesetzes beschlossen
Der Bundestag hat am Donnerstag, 6. November 2025, im Anschluss an eine 20-minütige Debatte den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes und des Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetzes“ (21/1890) in unveränderter Fassung angenommen. Dafür stimmten CDU/CSU, AfD und SPD, dagegen die Fraktion Die Linke. Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat zugrunde (21/2303). Gesetzentwurf der Bundesregierung Hauptziel des Gesetzentwurfs ist es, das Agrarstatistikgesetz an das geänderte EU-Recht anzupassen. Dazu werde schwerpunktmäßig die Agrarstrukturerhebung angepasst, heißt es in dem Entwurf. Dabei soll insbesondere die Erhebung von Merkmalen zu Stallhaltungsverfahren und Weidehaltung, Düngemitteln und Rebanlagen angeordnet werden. Die Module zu Bodenbewirtschaftungspraktiken, Maschinen und technischen Einrichtungen sowie zur Bewässerung werden ausgesetzt. Weitere wesentliche Inhalte sind die Neukonzeption und Umbenennung der Bodennutzungshaupterhebung zur Erfassung der ökologisch bewirtschafteten Flächen sowie die Umstellung der Erhebung auf eine umfassendere Nutzung von Verwaltungsdaten. Dies führe zur Entlastung von bis zu 80.000 Betrieben, die so nicht mehr direkt befragt werden müssen, schreibt die Regierung. Zur Erfassung der Anzahl der ökologisch gehaltenen Rinder werde die Datenbank des Herkunftssicherungs- und Informationssystems für Tiere (HIT) um die Angabe zur ökologischen Wirtschaftsweise erweitert. Entlastung für die Landwirtschaftsbetriebe Das Gesetzgebungsverfahren werde ferner dazu genutzt, um weitere Änderungen am Agrarstatistikgesetz vorzunehmen. Dazu gehören die Anpassung der Nutzungsmöglichkeiten des Betriebsregisters, die Definition der Waldfläche als Hilfsmerkmal, die Möglichkeit, Informationen aus den Weinbaukarteien zur Registerpflege zu nutzen und die Erfassung der Geokoordinaten im Rahmen der Besonderen Ernte- und Qualitätsermittlung. Der Nutzen des Änderungsgesetzes besteht laut Bundesregierung neben der Erfassung qualitativ hochwertiger Daten für Politik, Wissenschaft und Gesellschaft vor allem darin, dass landwirtschaftliche Betriebe von der direkten Befragung zur Nutzung ihrer Flächen entlastet werden. Die Entlastung für die Betriebe belaufe sich auf rund 800.000 Euro jährlich. (mis/hau/06.11.2025)
