Bundestag beschließt Abschaffung der Gasspeicherumlage
Der Bundestag hat am Donnerstag, 6. November 2025, nach halbstündiger Aussprache den Entwurf der Bundesregierung für ein viertes Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes“ (21/1496, 21/2078, 21/2146 Nr. 1.17) in der vom Ausschuss für Wirtschaft und Energie geänderten Fassung (21/2597) angenommen. Dafür stimmten CDU/CSU und SPD, dagegen die AfD und Bündnis 90/Die Grünen. Die Linke enthielt sich. Zur Abstimmung lag auch ein Bericht des Haushaltsausschusses nach Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (21/2624) vor. Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes Mit dem Gesetzesbeschluss wird die Gasspeicherumlage abgeschafft. Unternehmen und Privathaushalte sollen ab dem kommenden Jahr weniger für Erdgas zahlen. Konkret geht es um Kosten für die Befüllung der Gasspeicher. Die Bundesregierung will dazu ein sogenanntes Umlagenkonto bis Ende 2025 mit 3,4 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) ausgleichen – einem Sondertopf des Bundes. Laut Gesetzentwurf macht die Umlage für Haushaltskunden rund 2,4 Prozent und für Großkunden rund fünf Prozent des Gaspreises aus. Die mit der Abschaffung der Gasspeicherumlage einhergehenden Entlastungen müssten an die Endkunden weitergereicht werden, heißt es im Gesetzentwurf. Im Wege der Rechtsverordnung könne das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen ein Umlageverfahren einführen, wenn dies für die Aufrechterhaltung der Gasversorgungssicherheit zwingend notwendig ist. (nki/hau/06.11.2025)
