Steuerliche Entlastung von Familien und Unternehmen

„Programm für Deutschland – Ein neuer Weg für die Ertragsteuern – Grundlegende Steuerreform zur Entlastung von Familien, Mittelstand und Unternehmen“ lautet der Titel eines Antrags der AfD-Fraktion (21/589), über den das Parlament am Donnerstag, 6. November 2025, nach 60-minütiger Debatte entscheidet. Zur Abstimmung steht außerdem ein AfD-Antrag mit dem Titel „Familien entlasten – Das Ehegattensplitting zu einer umfassenden Familienförderung umbauen“ (21/590). Der Finanzausschuss empfiehlt in seinen Beschlussvorlagen (21/1598, 21/2601) die Ablehnung der beiden Vorlagen. Erster Antrag der AfD Ab 2026 sollen die Ertragsteuern in einem einheitlichen Ertragsteuergesetzbuch geregelt werden, verlangt die AfD-Fraktion. Dabei soll es dem Antrag zufolge je eine Ertragsteuer für Unternehmen und natürliche Personen geben. Zur Sicherung der kommunalen Finanzkraft soll eine Gemeindewirtschaftsteuer als Zuschlag auf das in der Kommune erwirtschaftete Einkommen natürlicher Personen und Unternehmen erhoben werden. Die Höhe der Gemeindewirtschaftsteuer soll von den Kommunen innerhalb bestimmter Bandbreiten festgelegt werden können. Bei natürlichen Personen und Unternehmen sollen das Einkommen beziehungsweise der Gewinn mit einem einheitlichen Steuersatz von 22 Prozent und einem Zuschlag von bis zu drei Prozentpunkten für eine Gemeindewirtschaftsteuer belegt werden. Für Erwachsene soll ein Grundfreibetrag von 15.000 Euro eingeführt werden (Kinder 12.000). Grund- und andere Freibeträge sollen automatisch angepasst werden mit dem Ziel, die durchschnittliche Steuerbelastung für das entsprechend der Inflation gestiegene zu versteuernde Einkommen konstant zu halten. Abschaffung des Solidaritätszuschlags Den Solidaritätszuschlag will die AfD-Fraktion abschaffen. „Außerdem sollen die Steuersubventionen und Ausnahmetatbestände sowie Sonderregelungen entfallen, die steuersystematisch nicht zu rechtfertigen, kompliziert zu administrieren sind und die die Bemessungsgrundlage für die Besteuerung verkleinern“, fordert die AfD-Fraktion. Zur Begründung heißt es, Deutschland befinde sich mit der Abgabenlast an der Spitze der Industriestaaten und werde bei der Belastung von Arbeitnehmereinkommen nur von Belgien übertroffen. Das hohe Abgabenniveau führe dazu, dass das Land für Fachkräfte unattraktiv geworden sei. Gut ausgebildete Arbeitnehmer würden eher aus Deutschland auswandern, als dass sie einwandern. Zweiter Antrag der AfD Die AfD-Fraktion will Familien steuerlich stark entlasten und dafür das Ehegattensplitting zu einer umfassenden Familienförderung umbauen. In einem Antrag (21/590) verlangt die Fraktion, anstelle der bisherigen steuerlichen Behandlung der Kinder durch Kinderfreibeträge sollten auch für Kinder großzügig bemessene Grundfreibeträge zur Anwendung kommen. Dies solle auch für Alleinerziehende gelten. Insgesamt solle erreicht werden, dass Arbeitnehmer-Familien ab dem dritten Kind bis zu einem Brutto-Jahreseinkommen in Höhe von 85.000 Euro keine Einkommensteuer zahlen müssen. Das Kindergeld soll weiterhin unabhängig von der steuerlichen Familienförderung erhalten werden. Eines der größten Hindernisse bei der Familiengründung seien die hohen Kosten, schreibt die AfD-Fraktion in ihrem Antrag. Rund 58 Prozent der Deutschen hätten in einer Umfrage zu den Gründen für Kinderlosigkeit angegeben, dass Kinder einen zu großen Kostenfaktor darstellen würden. Daraus folge, dass die derzeitige steuerliche Entlastung und Förderung für Familien mit Kindern durch Ehegattensplitting und Kinderfreibeträge nicht ausreiche, um dem seit 50 Jahren stetig wachsenden Geburtendefizit entgegenzuwirken. Die Erweiterung des bestehenden Ehegattensplittings zu einem umfassenden Familienförderung sei eine geeignete Maßnahme, um die Familie als Wirtschaftseinheit steuerlich besser abzubilden als das bisherige System mit Freibeträgen und Günstigerprüfung beim Kindergeld. (hau/05.11.2025)