Beratung eines Antrags zur EU-Chatkontrolle

Der Bundestag berät am Freitag, 17. Oktober 2025, erstmals einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Privatsphäre schützen – Nein zur EU-Chatkontrolle“ (21/2240). Im Anschluss an die halbstündige Aussprache soll die Vorlage zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen werden. Federführend ist der Innenausschuss. Antrag der AfD Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung in ihrem Antrag auf, im Rat der Europäischen Union bei der bevorstehenden Abstimmung über den Verordnungsentwurf zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern (2022 / 0155 (COD)), der sogenannten „EU-Chatkontrolle“, mit Nein zu stimmen und sich stattdessen für „grundrechtskonforme, zielgerichtete Maßnahmen zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern“ einzusetzen. Der sogenannte „Chatkontrolle“-Vorschlag zielt nach Darstellung der Fraktion darauf ab, Anbieter digitaler Kommunikationsdienste zu verpflichten, sämtliche Kommunikation ihrer Nutzer präventiv auf verdächtige Inhalte zu durchsuchen und festgestellte Auffälligkeiten den Behörden zu melden. Nachdem im Juli 2025 unter der dänischen EU-Ratspräsidentschaft ein aktualisierter Vorschlag vorgelegt worden sei, stehe nun vor allem der Einsatz von sogenannten Client Side Scanning-Verfahren, der bereits im Entwurf der Verordnung der EU-Kommission stehe, im Zentrum der Diskussion. Der Vorschlag, der mit dem Ziel des Kinderschutzes angetreten sei, würde nach Ansicht der AfD-Fraktion in seiner jetzigen Entwurfsversion im Bereich der Chatkontrolle zu einer anlasslosen und umfassenden Überwachung der privaten Kommunikation aller Bürger führen. Nach dem aktuellen Entwurf sollen Kommunikationsdienste-Anbieter verpflichtet werden, sämtliche Nachrichten – auch Ende-zu-Ende-verschlüsselte – auf mögliche Missbrauchsinhalte zu durchsuchen, heißt es in dem Antrag. (vom/16.10.2025)