Absenkung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit abgelehnt

Der Bundestag hat am Freitag, 17. Oktober 2025, nach einstündiger Aussprache einen Antrag der Fraktion Die Linke zur Absenkung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit (21/334) abgelehnt. Die Vorlage fand keine Mehrheit gegen die Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD bei Zustimmung durch die Antragsteller und Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen. Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (21/2206) vor. Antrag der Linken Die Abgeordneten beziehen sich in ihrem Antrag auf die jüngste Debatte über das Arbeitszeitvolumen in Deutschland und weisen die Ansicht zurück, die Beschäftigten würden zu wenig arbeiten: „Das Arbeitszeitvolumen aller Erwerbstätigen ist mit über 61 Milliarden Stunden in Deutschland rekordverdächtig hoch. Die Beschäftigten leisten dabei über eine Milliarde Überstunden; davon mehr als 50 Prozent unbezahlt. Der Rückgang des Gesamtarbeitszeitvolumens im vergangenen Jahr ist stark auf die schlechte Gesamtsituation zurückzuführen, einem damit einhergehenden Anstieg von konjunktureller Kurzarbeit sowie der nach wie vor mangelhaften Vereinbarkeit von unbezahlter Sorgearbeit und Lohnarbeit. Letztere ist eine der Hauptgründe, warum die Teilzeitquote mittlerweile bei fast 40 Prozent liegt.“ Die Linke forderte von der Bundesregierung, einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem die wöchentlich zulässige Höchstarbeitszeit im Arbeitszeitgesetz von derzeit 48 auf 40 Stunden, unter Beibehaltung einer im Durchschnitt täglich erlaubten Höchstarbeitszeit von acht Stunden, gesenkt wird. Außerdem sollte eine „elektronische, tagesaktuelle, manipulationssichere und flächendeckende Arbeitszeiterfassungspflicht“ eingeführt werden. (che/ste/17.10.2025)