Parlament berät über neues Wehrdienstmodell
Die Bundesregierung will die gesetzlichen Grundlagen für einen „neuen attraktiven Wehrdienst“ schaffen. Ihr Gesetzentwurf „zur Modernisierung des Wehrdienstes“ (Wehrdienst Modernisierungsgesetz, 21/1853) stand am Donnerstag, 16. Oktober 2025, zur ersten Lesung auf der Tagesordnung des Bundestages. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurde der Gesetzentwurf zur weiteren B Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Verteidigungsausschuss. Gesetzentwurf der Bundesregierung Die Bundeswehr soll noch konsequenter auf die Landes- und Bündnisverteidigung ausgerichtet werden, heißt es in dem Entwurf. Russland werde auf absehbare Zeit die größte Gefahr für die Sicherheit in Europa bleiben und schaffe militärisch die personellen und materiellen Voraussetzungen dafür, um innerhalb weniger Jahre in der Lage zu sein, Nato-Territorium angreifen zu können, schreibt die Regierung. Daraus folge, „dass die Bundesrepublik Deutschland ihre Fähigkeiten zur gesamtstaatlichen Verteidigung nachhaltig verbessern muss“. Neuer Wehrdienst basiert „zunächst“ auf Freiwilligkeit Der neue Wehrdienst basiert zunächst auf Freiwilligkeit, enthält mit der für Männer verpflichtenden Bereitschaftserklärung und der Wiedereinführung der Musterung von vornherein aber auch verpflichtende Elemente. Zudem werde der Bundesregierung die Möglichkeit eingeräumt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundestages die verpflichtende Heranziehung von Wehrpflichtigen zu veranlassen, „wenn die verteidigungspolitische Lage dies erfordert und attraktivitätssteigernde Maßnahmen zur Erhöhung freiwilliger Bewerbungen nicht rechtzeitig wirksam werden“, heißt es im Entwurf. Der neue Wehrdienst soll durch eine deutlich gesteigerte Attraktivität, Wertschätzung und einen sinnhaften, anspruchsvollen Dienst die Bereitschaft zum Wehrdienst dauerhaft und signifikant steigern. Notwendig sei darüber hinaus eine modernisierte Wehrerfassung, um effektiver und zielgerichtet das Potenzial der Wehrpflichtigen sowie der jetzigen und künftigen Reservistinnen und Reservisten zu erfassen. Verpflichtung „unter bestimmten Voraussetzungen“ Ein Element des Entwurfs ist zudem die Möglichkeit, die Verpflichtung zum Grundwehrdienst „unter bestimmten strengen Voraussetzungen wieder aufleben lassen zu können“. Die Bundesregierung soll durch Rechtsverordnung die Einberufung zum Wehrdienst anordnen können. Diese Rechtsverordnung setze die Zustimmung des Bundestages voraus, „da die Entscheidung über die verpflichtende Heranziehung wegen der damit verbundenen Grundrechtsrelevanz einer parlamentarischen Beteiligung bedarf und nicht allein der Exekutive überlassen werden kann“, schreibt die Bundesregierung. (hau/16.10.2025)