Bundestag entfristet Schutzregelungen für Paketboten
Die Situation in der Paketbranche stand im Mittelpunkt einer Bundestagsdebatte am Donnerstag, 16. Oktober 2025. Das Parlament beschloss nach 20-minütiger Debatte den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Neuregelung maschinenrechtlicher Vorschriften und zur Änderung des Paketboten-Schutz-Gesetzes“ (21/1507, 21/2071, 21/2146 Nr. 1.10). Dagegen stimmte nur die AfD-Fraktion, die übrigen Fraktionen stimmten dem Gesetzentwurf zu. Abgelehnt wurde ein Entschließungsantrag der AfD-Fraktion (21/2258) zu dem Gesetz, in dem alle zwei Jahre eine Evaluation der Gesetzesanwendung gefordert worden war. Alle übrigen Fraktionen lehnten dies ab. Abgelehnt wurde auch ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Gute Arbeitsbedingungen und fairen Wettbewerb auf Post- und Paketmärkten sicherstellen – Zustellerinnen und Zusteller wirksam entlasten“ (21/1756). Mit den Grünen stimmte Die Linke für den Antrag. Die Koalitionsfraktionen und die AfD stimmten dagegen. Zu beiden Vorlagen hatte der Ausschuss für Arbeit und Soziales eine Beschlussempfehlung abgegeben (21/2256). Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem Gesetzesbeschluss werden die Regelungen zur Verhinderung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung in der Paketbranche entfristet, die andernfalls Ende 2025 auslaufen würden. Außerdem wird die Neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung) der EU durch eine Neuregelung ersetzt. Unter anderem müssen dann Betriebsanleitungen für Produkte nicht mehr zwingend in Papierform beigelegt werden. Antrag der Grünen Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen forderte gute Arbeitsbedingungen für Beschäftigte in der Post- und Paketbranche. In ihrem Antrag schreiben die Abgeordneten, dass die von der Bundesregierung geplante Entfristung des Paket-Boten-Schutzgesetzes, mit dem die so genannte Nachunternehmerhaftung über Ende 2025 hinaus weiterbestehen soll, „ein erster, notwendiger Schritt“ sei, um Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung auch künftig zu verhindern. Er reiche jedoch „bei Weitem nicht aus“. Die Fraktion forderte von der Bundesregierung unter anderem, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der zum Schutz der Paketzustellerinnen und -zusteller für Pakete mit einem Einzelgewicht von mehr als 20 Kilogramm die verpflichtende Zustellung durch zwei Personen ohne Ausnahmen vorschreibt. Die Ankündigung, im Nachgang zur Entfristung des Paketboten-Schutz-Gesetzes Verfahrenserleichterungen für Unternehmen der Kurier-, Express- und Paketbranche zeitnah zu prüfen, müsse so umgesetzt werden, dass keine sozialen oder ökologischen Standards herabgesetzt werden, heißt es in dem Antrag weiter. (che, hau/16.10.2025)