Aussprache zum Tätigkeitsbericht 2024 des Petitionsausschusses
Den Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2024 (21/1900) hat der Bundestag am Donnerstag, 16. Oktober 2025, beraten. Die Ausschussvorsitzende Dr. Hülya Düber (CDU/CSU) stellte den Bericht zunächst im Plenum vor. Am Mittwoch, 15. Oktober, hatte sie den Bericht an Bundestagspräsidentin Julia Klöckner übergeben. 9.260 Petitionen sind im vergangenen Jahr beim Petitionsausschuss eingegangen, das sind 18,84 Prozent weniger als noch 2023. Im Jahr 2022 waren es noch 13.242 Petitionen gewesen. Zahl der Petitionen rückläufig Etwa zwei Drittel der eingegangenen Petitionen beträfen eigene Anliegen der Petentinnen und Petenten, ein Drittel bezögen sich generell auf gesetzliche Rahmenbedingungen. Thematisch vorherrschend seien Petitionen gewesen, die den Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (1.526 Eingaben), also etwa Sicherheit und Migration, sowie den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (1.279 Eingaben), also Fragen der sozialen Absicherung, betreffen. Den Bereich des Bundesministeriums der Justiz betrafen 1.203 Petitionen. In der vergangenen Wahlperiode war das Quorum für Petitionen, mit denen sich der Petitionsausschuss im Beisein des Petenten in öffentlicher Sitzung befasst, von 50.000 auf 30.000 Mitzeichnungen herabgesetzt worden, um die Bürgerbeteiligung zu stärken. „Mit derzeit mehr als fünf Millionen Nutzerinnen und Nutzer zählt das Petitionsportal weiterhin zu den beliebtesten Internetangeboten des Deutschen Bundestages“, schreibt der Petitionsausschuss. Es könne nicht nur für die Eingabe von Petitionen genutzt werden, sondern ermögliche es auch, veröffentlichte Petitionen elektronisch mitzuzeichnen und gemeinsam mit anderen zu diskutieren. Portal des Petitionsausschusses Im Berichtszeitraum haben sich 179.742 Nutzerinnen und Nutzer im Portal des Petitionsausschusses neu registriert (2023: 491.639), um eine Petition einzureichen, sie im Petitionsforum zu diskutieren oder sie durch eine Mitzeichnung zu unterstützen. Zu den im Jahr 2024 eingegangenen Petitionen seien insgesamt 722.639 Unterstützungen – teils schriftlich, teils auch elektronisch über die Petitionsplattform – verzeichnet worden (2023: 1,59 Millionen). Im Tätigkeitsbericht wird auch auf die Mitte 2024 in Kraft getretene Reform des Petitionswesens verwiesen. Damit wurde die Mitzeichnungsfrist für auf der Internetseite des Petitionsausschusses veröffentlichte Petitionen von vier auf sechs Wochen verlängert. Im Zuge dieser Reform wurde auch das Quorum, das veröffentlichte Petitionen für eine Beratung in öffentlicher Ausschusssitzung erreichen müssen, von 50.000 auf 30.000 Mitzeichnungen gesenkt. (hau/16.10.2025)