Antrag zum „Kooperationsverbot in der Bildung“ erörtert
Die Fraktion Die Linke dringt darauf, das sogenannte Kooperationsverbot in der Bildung vollständig aufzuheben und im Grundgesetz eine „umfassende Gemeinschaftsaufgabe Bildung“ zu verankern. Ihren Antrag mit dem Titel „Bildungsfinanzierung dauerhaft sichern – Kooperationsverbot abschaffen“ hat das Parlament am Donnerstag, 16. Oktober 2025, erstmals beraten und im Anschluss zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Die Federführung liegt beim Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Antrag der Linken In der Vorlage führt die Fraktion aus, dass das deutsche Bildungssystem seit Jahren deutlich unterfinanziert sei. Dabei bestehe einerseits „ein massiver, gesamtstaatlicher Investitionsstau, dessen Bewältigung die Länder und Kommunen allein überfordert“, und andererseits eine „deutliche Finanzierungslücke zur Bewältigung der zukünftigen laufenden Kosten“. Weiter schreiben die Abgeordneten, die „ungleiche finanzielle Ausstattung der Länder und Kommunen sowie selten nach sozialen Kriterien vergebenen Bundesmittel“ hätten zur Folge, dass die Qualität der Bildungsinfrastruktur stark vom Wohnort abhänge. Das derzeit bestehende System zur Bildungsfinanzierung erschwere die Sicherung gleichwertiger Lebensbedingungen beim Bildungszugang und in Bezug auf die Qualität von Bildung. Dauerhafte Finanzierung von Bund, Ländern und Kommunen Als „Grundvoraussetzung, um langfristig gute Bildungschancen für alle Menschen zu ermöglichen und das Bildungssystem nach den Bedürfnissen der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie den Lehrenden und des Fachpersonals auszurichten“, brauche es eine gemeinsame, dauerhafte Finanzierung von Bund, Ländern und Kommunen, heißt es in der Vorlage ferner. Die Finanzierung von Bildung müsse „endlich als Gemeinschaftsaufgabe verstanden und als solche im Grundgesetz verankert werden“, schreibt die Linksfraktion. (sto/hau/16.10.2025)