Zwei Anträge in Immunitätsangelegen­heiten genehmigt

Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 9. Oktober 2025, zwei Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (21/2122. 21/2123) zu Immunitätsangelegenheiten bei Enthaltung der AfD-Fraktion angenommen. Dabei ging es um Anträge auf Genehmigung zur Durchführung eines Vollstreckungsverfahrens (21/2122) und zur Durchführung eines Strafverfahrens (21/2123). (vom/09.10.2025)