Missbrauch von Lachgas soll eingeschränkt werden

Die Bundesregierung will den zunehmenden Missbrauch von Lachgas einschränken. Ihren Gesetzentwurf „zur Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (21/1504, 21/1927) hat der Bundestag am Donnerstag, 9. Oktober 2025, in erster Lesung beraten und im Anschluss zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Gesundheitsausschuss. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem Ziel, die missbräuchliche Verwendung von Lachgas, Gamma-Butyrolacton („GBL“) und 1,4-Butandiol („BDO“) zu Rauschzwecken beziehungsweise unter Ausnutzung der Rauschwirkung einzuschränken, soll das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) fortentwickelt werden. Die bestehende Regelungs- und Strafbarkeitslücke in Bezug auf diese psychoaktiven Industriechemikalien soll geschlossen werden. Da die bisherige Anlage zum NpSG keine Stoffgruppen umfasst, denen diese psychoaktiven Industriechemikalien zugeordnet werden können, soll das NpSG um eine Anlage 2, die Einzelstoffe entsprechend der Systematik des Betäu bungsmittelgesetzes (BtMG) auflistet, ergänzt werden. Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen und zur Eindämmung der omnipräsenten Verfügbarkeit von Lachgas, GBL und BDO sieht der Gesetzentwurf zusätzlich unter bestimmten Voraussetzungen ein grundsätzliches Abgabe-, Überlassungs-, Erwerbs- und Besitzverbot an oder für Minderjährige sowie ein Verbot insbesondere des Handeltreibens, des Erwerbs und des Inverkehrbringens im Wege des Versandhandels oder der Selbstbedienung an Automaten vor. (hau/09.10.2025)