Gesetzentwürfe zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge
Um die beschleunigte Vergabe öffentlicher Aufträge ging es in einer halbstündigen Bundestagsdebatte am Donnerstag, 9. Oktober 2025. In erster Lesung wurden zwei Gesetzentwürfe der Bundesregierung beraten. Sowohl der Gesetzentwurf „zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge“ (21/1934) als auch der Gesetzentwurf „zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr“ (21/1931) wurden im Anschluss zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Wirtschaft und Energie. Erster Gesetzentwurf der Bundesregierung Die öffentliche Beschaffung müsse einfacher, schneller und flexibler werden, um die staatliche Reaktion auf die derzeitigen großen und dringlichen Herausforderungen, etwa die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, die Erneuerung und Verbesserung der Infrastruktur und die beschleunigte Digitalisierung angemessen zu unterstützen, macht die Bundesregierung deutlich. Die nationalen Vergaberegeln oberhalb der europarechtlich vorgegebenen Schwellenwerte unterliegen den europarechtlichen Vergaberichtlinien und sollen durch das vorliegende Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabebeschleunigungsgesetz) angepasst werden. Zu den zentralen Zielen gehören die Erhöhung der Wertgrenze für Direktaufträge des Bundes auf 50.000 Euro, die Reduzierung von Nachweis- und Dokumentationspflichten sowie die Beschleunigung von Nachprüfungsverfahren. Außerdem werden spezifische Maßnahmen für mittelständische Unternehmen und „junge und innovative Unternehmen“ eingeführt, um deren Beteiligung an öffentlichen Ausschreibungen zu erleichtern. Da der europarechtliche Rahmen den Reformspielraum einschränkt und nur gewisse Anpassungsmöglichkeiten eröffnet, die durch das vorliegende Gesetz genutzt werden, setzt sich die Bundesregierung nach eigener Aussage auch auf europäischer Ebene für eine Reform der Vergaberichtlinien ein. In diesem Sinne werde die Bundesregierung konkrete Vorschläge auf europäischer Ebene einbringen. Unterhalb der europäischen Schwellenwerte werde sie eine Neufassung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) im Einvernehmen mit den Ländern erarbeiten. Damit soll auch das wichtige Ziel der möglichst weitgehenden Vereinheitlichung der unterschwelligen Vergaberegeln, welches insbesondere für Unternehmen eine wichtige Bürokratieentlastung darstellt und von Bund und Ländern geteilt wird, erreicht werden. Zweiter Gesetzentwurf der Bundesregierung Um den in Anbetracht der veränderten sicherheitspolitischen Situation erheblich gestiegenen Bedarf an Liefer-, Bau- und Dienstleistungen für die Bundeswehr so schnell wie möglich decken zu können, soll es für das Bundesministerium der Verteidigung und seinen Geschäftsbereich „für den Zeitraum bis zur angestrebten vollumfänglichen Verteidigungsbereitschaft“ ermöglicht werden, weitere vergaberechtliche Erleichterungen zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge anzuwenden sowie Hürden bei Genehmigungsverfahren abzubauen. Dabei werde den Aspekten Schutz und Geheimschutz militärischer Anlagen besonders Rechnung getragen, schreibt die Bundesregierung. Durch die Regelungen dieses Gesetzes könne die Vergabe öffentlicher Aufträge sowie die Errichtung verteidigungswichtiger Anlagen schneller durchgeführt werden, als dies nach der derzeitigen Rechtslage möglich ist, zeigt sich die Regierung überzeugt. Zudem werde die Berücksichtigung von Verteidigungs- und Sicherheitsinteressen im Rahmen von Vergabe- und Genehmigungsverfahren sowie die gemeinsame Beschaffung und Zusammenarbeit in der Europäischen Union und mit Partnerstaaten weiter gestärkt. Um perspektivisch auch auf künftige Bedrohungen adäquat reagieren zu können, würden zudem Regelungen eingeführt, „die die innovative Beschaffung und Genehmigung stärken“. (hau/09.10.2025)