Haushaltsentwurf 2026 an den Haushaltsausschuss überwiesen
Den Abschluss der Beratungen des Haushaltsentwurfes der Bundesregierung bildet die sogenannte Schlussrunde zum Haushaltsgesetz 2026 (21/600) am Freitag, 26. September 2025, die einen Rückblick auf die in der Haushaltswoche stattgefundenen Beratungen bietet. Nach der 90-minütigen Debatte wurde der Gesetzentwurf mit sämtlichen Einzelplänen und dem Finanzplan 2025 bis 2029 (21/601) zur weiteren Beratung an den Haushaltsausschuss überwiesen. Ausgaben in Höhe von 520,5 Milliarden Euro geplant Der Entwurf der Bundesregierung sieht für 2026 Ausgaben in Höhe von 520,5 Milliarden Euro vor. Im Jahr 2025 stehen 502,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Als Investitionen sind 56,1 Milliarden Euro ausgewiesen (2025: 62,7 Milliarden Euro). Als Verpflichtungsermächtigungen für die kommenden Haushaltsjahre sind Mittel in Höhe von insgesamt 430,0 Milliarden Euro eingeplant. 48,0 Milliarden Euro davon sollen 2027 fällig werden. Den Gesamtausgaben stehen Einnahmen in gleicher Höhe gegenüber. Davon entfallen laut Planung 384,0 Milliarden Euro auf Steuereinnahmen (2025: 386,0 Milliarden Euro) und 23,0 Milliarden Euro auf Verwaltungseinnahmen (2025: 27,0 Milliarden Euro). Die Nettokreditaufnahme liegt mit 89,9 Milliarden Euro über dem Vorjahresniveau von 81,8 Milliarden Euro. Die zulässige Kreditaufnahme nach dem Grundgesetz beträgt laut Entwurf 35,6 Milliarden Euro und wird annähernd vollständig in Anspruch genommen. Weitere 97,4 Milliarden Euro Neuverschuldung werden mit der Bereichsausnahme in Artikel 115 Absatz 2 Satz 4 Grundgesetz begründet. Demnach werden bestimmte Ausgaben im Sicherheits- und vor allem im Verteidigungsbereich, die ein Prozent des nominalen Bruttoinlandsprodukts des vorangegangenen Jahres überschreiten, von der Schuldenregel des Grundgesetzes ausgenommen. (hau/26.09.2025)