Mehr als ein Drittel des Gesamtetats für Arbeit und Soziales

Der Etat des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wird auch in diesem Jahr der mit großem Abstand ausgabenstärkste des Bundeshaushalts bleiben. Das hat der Bundestag am Mittwoch, 17. September 2025, nach gut 75-minütiger Debatte beschlossen. Für den Einzelplan 11 im Haushaltsgesetz 2025 (21/500, 21/501, 21/1628 Nr. 1) stimmten in zweiter Lesung die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD. Dagegen stimmten die Fraktionen AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Der Etat sieht Ausgaben von 190,34 Milliarden Euro vor, das ist mehr als ein Drittel des Gesamtetats und eine Steigerung im Vergleich zum Vorjahr um 14,67 Milliarden Euro. Der Abstimmung lagen Beschlussempfehlungen (21/1064, 21/1061) und ein Bericht (21/1062) des Haushaltsausschusses zugrunde. Bei den Haushaltsberatungen wurden im Einzelplan 11 nur geringfügige Veränderungen vorgenommen. Unter anderem wurde der Zuschuss des Bundes an die allgemeine Rentenversicherung im Beitrittsgebiet um 41,61 Millionen Euro auf 12,88 Milliarden Euro aufgestockt. Um sechs Millionen Euro auf 3,6 Milliarden Euro gekürzt wurde die Erstattung von Aufwendungen der Deutschen Rentenversicherung Bund aufgrund der Überführung von Zusatzversorgungssystemen in die Rentenversicherung. Rentenversicherung und Grundsicherung im Alter Der Löwenanteil der Zuweisungen und Zuschüsse entfällt auf die Rentenversicherung und die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Dafür sieht der Etat 134,38 Milliarden Euro vor (2024: 127,3 Milliarden Euro). Darin enthalten sind die Leistungen an die Rentenversicherung mit 122,5 Milliarden Euro (2024: 116,27 Milliarden Euro). 19,2 Milliarden Euro für die „Mütterrente“ Mit 4,77 Milliarden Euro (2024: 5,05 Milliarden Euro) beteiligt sich der Bund an der knappschaftlichen Rentenversicherung. 48,21 Milliarden Euro (2024: 44,85 Milliarden Euro) gehen als Zuschuss an die allgemeine Rentenversicherung, 12,83 Milliarden Euro (2024: 12,02 Milliarden Euro) an die Rentenversicherung in den neuen Ländern. Der zusätzliche Zuschuss des Bundes an die allgemeine Rentenversicherung beläuft sich auf 32,1 Milliarden Euro (2024: 30,83 Milliarden Euro). Die Beitragszahlungen für Kindererziehungszeiten („Mütterrente“) summieren sich auf 19,2 Milliarden Euro (2024: 18,14 Milliarden Euro). Die Erstattungen des Bundes für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung schlagen mit 11,75 Milliarden Euro zu Buche (2024: 10,9 Milliarden Euro). Grundsicherung für Arbeitsuchende Die Grundsicherung für Arbeitsuchende ist mit 51,96 Milliarden Euro eingestellt (2024: 46,81 Milliarden Euro). Die Beteiligung des Bundes an den Kosten für Unterkunft und Heizung soll von 11,6 Milliarden Euro in 2024 auf 13 Milliarden Euro in 2025 steigen. Einen Aufwuchs gibt es auch beim Bürgergeld: Im Entwurf vorgesehen sind 29,6 Milliarden Euro, 2024 waren noch 26,5 Milliarden Euro. Für die Eingliederung in Arbeit sehen die Planungen 4,1 Milliarden Euro vor (2024: 4,15 Milliarden Euro). Weniger Geld für Inklusion von Menschen mit Behinderungen Mit 389,62 Millionen Euro soll die Inklusion von Menschen mit Behinderungen gefördert werden (2024: 523,7 Millionen Euro). Die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen nach dem Bundesteilhabegesetz will die Regierung mit 135,45 Millionen Euro fördern. Im Etat für 2024 waren dafür noch 234,03 Millionen Euro eingestellt. (hau/17.09.2025)