Gesundheitsetat steigt im Vergleich zum Vorjahr deutlich an

Die drittgrößte Zuwachsrate (plus 2,57 Milliarden Euro) aller Einzelpläne im Vergleich zum Vorjahr sieht der Etatentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit vor, den der Bundestag am Mittwoch, 17. September 2025, mit der Mehrheit von CDU/CSU und SPD in zweiter Lesung gebilligt hat. Zur Abstimmung lagen Beschlussempfehlungen (21/1064, 21/1061) und ein Bericht (21/1062) des Haushaltsausschusses vor. Die Oppositionsfraktionen AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke stimmten gegen den Etatentwurf. Der Einzelplan 15 des Bundeshaushalts 2025 (21/500, 21/501, 21/1628 Nr. 1) umfasst in der durch den Haushaltsausschuss geänderten Fassung Ausgaben von 19,28 Milliarden Euro gegenüber 16,71 Milliarden Euro im Jahr 2024. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) kann mit Einnahmen von 106,18 Millionen Euro rechnen (2024: 104,32 Millionen Euro). Zuschuss an den Gesundheitsfonds Die „pauschale Abgeltung der Aufwendungen der Krankenkassen für gesamtgesellschaftliche Aufgaben“, die Zuführung an den Gesundheitsfonds, umfasst wie in den Vorjahren 14,5 Milliarden Euro. Vorgesehen ist auch ein überjähriges Darlehen an den Gesundheitsfonds in Höhe von 2,3 Milliarden Euro, welche es im vergangenen Jahr nicht gab. Pflegevorsorge und Coronabekämpfung Die Ausgaben für Pflegevorsorge und sonstige soziale Sicherung schlagen mit 581,02 Millionen Euro zu Buche (2024: 79,61 Millionen Euro). Die Mehrkosten gehen auf ein überjähriges Darlehen an den Ausgleichsfonds der sozialen Pflegeversicherung in Höhe von 500 Millionen Euro zurück. Für die Prävention und für die Gesundheitsverbände sind insgesamt noch 959,31 Millionen Euro vorgesehen nach 1,09 Milliarden Euro im Jahr 2024. Die Zuschüsse zur „Bekämpfung des neuen Coronavirus“ liegen bei 60 Millionen Euro (2024: 15 Millionen Euro). Die Zuschüsse zur zentralen Beschaffung von Impfstoffen gegen Sars-CoV-2 sollen auf 427,42 Millionen Euro steigen (2024: 346,23 Millionen Euro). Für die Finanzierung von Pandemiebereitschaftsverträgen sollen 336,1 Millionen Euro bereitgestellt werden (2024: 486,12 Millionen Euro). Öffentlicher Gesundheitsdienst Der „Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst“ soll mit 53,22 Millionen Euro bedacht werden nach 163,82 Millionen Euro im letzten Jahr. Für Forschungsvorhaben und -einrichtungen sind 173,36 Millionen Euro eingeplant (2024: 175,99 Millionen Euro). Das „internationale Gesundheitswesen“ ist mit 132,35 Millionen Euro (2024: 133,61 Millionen Euro) im Etat vertreten. Davon sind 59,33 Millionen Euro zur Stärkung der internationalen öffentlichen Gesundheit vorgesehen – etwas weniger als 2024 (60,25 Millionen Euro). (hau/17.09.2025)