Umweltetat mit geringfügigen Änderungen
Der Bundestag hat am Dienstag, 16. September 2025, den Etatentwurf des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit des Bundeshaushalts 2025 (21/500, 21/501, 21/1628 Nr. 1) in zweiter Beratung in der vom Haushaltsausschuss nur leicht abgeänderten Fassung angenommen. Zur Abstimmung lagen den Abgeordneten Beschlussempfehlungen (21/1064, 21/1061) und ein Bericht des Haushaltsausschusses (21/1062) vor. Für den geänderten Etatentwurf stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, dagegen die Oppositionsfraktionen AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Der Einzelplan 16 enthält Ausgaben in Höhe von 2,69 Milliarden Euro im Vergleich zu 2,4 Milliarden Euro in diesem Jahr. Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) plant mit Einnahmen von 1,15 Milliarden Euro gegenüber 1,06 Milliarden Euro in 2024. Im Verlauf der Haushaltsberatungen kam es zu keinen nennenswerten Änderungen im Umweltetat. Umweltschutz und radioaktive Abfälle Für den Umweltschutz sollen in diesem Jahr 262,3 Millionen Euro ausgegeben werden können (2024: 313,19 Millionen Euro). 38,57 Millionen Euro davon sind zur Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel eingeplant. (2024: 41,07 Millionen Euro). Verbände und sonstige Vereinigungen auf den Gebieten des Umweltschutzes und des Naturschutzes sollen dem Entwurf zufolge Zuschüsse in Höhe von 11,58 Millionen Euro erhalten (2024: 11,25 Millionen Euro). 33 Millionen Euro sind für Investitionen zur Verminderung von Umweltbelastungen eingeplant. (2024: 37,56 Millionen Euro). Für die Zwischen- und Endlagerung radioaktiver Abfälle sieht die Vorlage Ausgaben in Höhe von 1,4 Milliarden Euro vor (2024: 1,14 Milliarden Euro). Davon entfallen 860,81 Millionen Euro auf Endlagerungen und Standortauswahlverfahren (2024: 710 Millionen Euro) und 534,44 Millionen Euro auf Zwischenlagerungen (2024: 430 Millionen Euro). Als Einnahmen für die Endlagerung radioaktiver Abfälle sind im Etatentwurf 581,25 Millionen Euro aufgeführt (2024: 531,55 Millionen Euro) – bei den Einnahmen für die Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle sind es 468 Millionen Euro (2024: 433,08 Millionen Euro) Der Naturschutz soll im nächsten Jahr 200,31 Millionen Euro kosten dürfen im Vergleich zu 146,14 Millionen Euro im Jahr 2024. Für nukleare Sicherheit und Strahlenschutz sind 131,47 Millionen Euro vorgesehen (2024: 137,95 Millionen Euro) und für Verbraucherpolitik 41,06 Millionen Euro (2024: 40,39 Millionen Euro). Nachgeordnete Behörden Das nachgeordnete Umweltbundesamt soll 205,19 Millionen Euro erhalten (2024: 183,56 Millionen Euro), das Bundesamt für Naturschutz 65,59 Millionen Euro (2024: 56,36 Millionen Euro), das Bundesamt für nukleare Sicherheit der nuklearen Entsorgung 60,92 Millionen Euro (2024: 68,82 Millionen Euro) und das Bundesamt für Strahlenschutz 80,49 Millionen Euro (2024: 83,59 Millionen Euro). (hau/15.09.2025)