Mehr als ein Drittel des gesamten Haushalts für Arbeits- und Sozialetat
Der Etatentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, der auch in diesem Jahr der mit großem Abstand ausgabenstärkste des Bundeshaushalts bleiben wird, steht am Freitag, 11. Juli 2025, auf der Tagesordnung des Bundestages. Gut 90 Minuten sind für die erste Lesung eingeplant. Im Haushaltsentwurf 2025 (21/500) sieht der Einzelplan 11 Ausgaben von 190,3 Milliarden Euro vor, das ist mehr als ein Drittel des Gesamtetats und eine Steigerung im Vergleich zum Vorjahr um 14,63 Milliarden Euro. Bundesministerin Bärbel Bas (SPD) kann mit Einnahmen in Höhe von 1,83 Milliarden Euro rechnen (2024:1,83 Milliarden Euro). Der Einzelplan 11 soll – wie sämtliche Einzelpläne des Bundes – an den Haushaltsausschuss überwiesen werden. Rentenversicherung und Grundsicherung im Alter Der Löwenanteil der Zuweisungen und Zuschüsse entfällt auf die Rentenversicherung und die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Dafür sieht der Entwurf 134,38 Milliarden Euro vor (2024: 127,3 Milliarden Euro). Darin enthalten sind die Leistungen an die Rentenversicherung mit 122, 5 Milliarden Euro (2024: 116,27 Milliarden Euro). Mit 4,77 Milliarden Euro (2024: 5,05 Milliarden Euro) beteiligt sich der Bund an der knappschaftlichen Rentenversicherung. 48,21 Milliarden Euro (2024: 44,85 Milliarden Euro) gehen als Zuschuss an die allgemeine Rentenversicherung, 12,83 Milliarden Euro (2024: 12,02 Milliarden Euro) an die Rentenversicherung in den neuen Ländern. Der zusätzliche Zuschuss des Bundes an die allgemeine Rentenversicherung beläuft sich auf 32,1 Milliarden Euro (2024: 30,83 Milliarden Euro). Die Beitragszahlungen für Kindererziehungszeiten („Mütterrente“) summieren sich auf 19,2 Milliarden Euro (2024: 18,14 Milliarden Euro). Die Erstattungen des Bundes für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung schlagen mit 11,75 Milliarden Euro zu Buche (2024: 10,9 Milliarden Euro). Grundsicherung für Arbeitsuchende Die Grundsicherung für Arbeitsuchende ist mit 51,96 Milliarden Euro eingestellt (2024: 46,81 Milliarden Euro). Die Beteiligung des Bundes an den Kosten für Unterkunft und Heizung soll von 11,6 Milliarden Euro in 2024 auf 13 Milliarden Euro in 2025 steigen. Einen Aufwuchs gibt es auch beim Bürgergeld: Im Entwurf vorgesehen sind 29,6 Milliarden Euro, 2024 waren noch 26,5 Milliarden Euro. Für die Eingliederung in Arbeit sehen die Planungen 4,1 Milliarden Euro vor (2024: 4,15 Milliarden Euro). Mit 389,62 Millionen Euro soll die Inklusion von Menschen mit Behinderungen gefördert werden (2024: 523,7 Millionen Euro). Die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen nach dem Bundesteilhabegesetz will die Regierung mit 135,45 Millionen Euro fördern. Im Etat für 2024 waren dafür noch 234,03 Millionen Euro eingestellt. Deutlich gespart wird auch bei Modellvorhaben in den Rechtskreisen SGB II und SGB VI zur Stärkung der Rehabilitation. Hier sinken die Ausgaben auf 67,88 Millionen Euro (2024: 167,04 Millionen Euro). (hau/che/30.06.3035)