Bildungs- und Familienministerin soll 14,12 Milliarden Euro ausgeben dürfen
Den Etatentwurf 2025 des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend berät der Bundestag am Donnerstag, 10. Juli 2025, 90 Minuten lang in erster Lesung. Der Einzelplan 17 des um den Bereich Bildung ausgeweiteten Ministeriums unter Leitung von Bundesministerin Karin Prien (CDU) sieht Ausgaben in Höhe von 14,12 Milliarden Euro vor gegenüber 13,87 Milliarden Euro im Jahr 2024. Prien kann mit Einnahmen von 269,04 Millionen Euro rechnen (2024: 259,04 Millionen Euro). Der Einzelplan 17 soll nach den bis Freitag, 11. Juli, andauernden Beratungen sämtlicher Einzelpläne des Bundes an den Haushaltsausschuss überwiesen werden. Elterngeld ist größter Einzelposten Für gesetzliche Leistungen für Familien sind 12,9 Milliarden Euro eingeplant (2024: 12,49 Milliarden Euro). Größter Einzelposten ist das Elterngeld, das mit 7,41 Milliarden Euro zu Buche schlägt (2024: 8,03 Milliarden Euro). Auf das Kindergeld und den Kinderzuschlag entfallen 3,85 Milliarden Euro (2024: 2,75 Milliarden Euro), davon 3,37 Milliarden Euro auf den Kinderzuschlag für geringverdienende Familien (2024: 2,37 Milliarden Euro) und 224 Millionen Euro auf das Kindergeld (2024: 210 Millionen Euro). Für Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz sind 1,31 Milliarden Euro eingeplant nach 1,3 Milliarden Euro in diesem Jahr. Einsparungen bei der Kinder- und Jugendpolitik Weniger Geld soll es für die Kinder- und Jugendpolitik geben, für die noch 588,99 Millionen Euro bereitstehen (2024: 600,44 Millionen Euro). Die Ausgaben zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie sollen mit 200 Millionen Euro auf dem gleichen Niveau liegen wie 2024. Die Zuschüsse und Leistungen für laufende Zwecke an Länder, Träger und Aufgaben der freien Jugendhilfe summieren sich auf 243,72 Millionen Euro (2024: 243,77 Millionen Euro). Kürzungen beim Bundesfreiwilligendienst 427,85 Millionen Euro soll die Ministerin für die Stärkung der Zivilgesellschaft, für Familien-, Gleichstellungs- und Seniorenpolitik ausgeben können (2024: 498,38 Millionen Euro). Davon entfallen 304,6 Millionen Euro auf den Titel „Stärkung der Zivilgesellschaft“ (2024: 348,1 Millionen Euro). Gekürzt werden soll beim Bundesfreiwilligendienst, und zwar von 207,2 Millionen Euro auf 184,2 Millionen Euro im Jahr 2025. Auch bei den anderen Freiwilligendiensten (Freiwilliger Sozialer Dienst, Freiwilliger Ökologischer Dienst, Internationaler Jugendfreiwilligendienst) wird gekürzt: von 122,68 Millionen Euro 2024 auf 105,68 Millionen Euro in diesem Jahr. (hau/che/03.07.2025)