Leichter Aufwuchs im Etat des Ministeriums für Justiz
Der Bundestag setzt sich am Donnerstag, 10. Juli 2025, in erster Lesung gut eineinhalb Stunden lang mit dem Etatentwurf des Bundesministeriums der Justiz auseinander. Der Einzelplan 07 des Bundeshaushalts 2025 (21/500) umfasst Ausgaben von 1,16 Milliarden Euro (2024: 1,03 Milliarden Euro). Unter den Bundesministerien ist das Justizressort traditionell das mit dem geringsten Ausgabevolumen. Dafür kann Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig (SPD) mit Einnahmen von 739,78 Millionen Euro rechnen (2024: 666,08 Millionen Euro). Damit finanziert das Ministerium seine Ausgaben zu knapp zwei Dritteln selbst. Der Einzelplan 07 soll – ebenso wie alle anderen Einzelpläne des Bundes – an den Haushaltsausschuss zur weiteren Beratung überwiesen werden. Höhere Personalausgaben bei Bundesgerichten Unter den „Sonstigen Bewilligungen“ finden sich im Entwurf geringere Ansätze für sächliche Verwaltungsausgaben (57,8 Millionen Euro, 3,3 Millionen Euro weniger als 2024) und für Zuweisungen und Zuschüsse (28,8 Millionen Euro, 1,1 Millionen Euro weniger als 2024). Höhere Personalausgaben prägen die Etats der zum Geschäftsbereich des Ministeriums gehörenden Bundesgerichte. Das sind der Bundesgerichtshof sowie der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof, das Bundesverwaltungsgericht, der Bundesfinanzhof und das Bundespatentgericht. Für den Bundesgerichtshof sind in den Etat 69,18 Millionen Euro eingestellt (2024: 54,86 Millionen Euro), für das Bundesverwaltungsgericht 29,24 Millionen Euro (2024: 25,04 Millionen Euro), für den Bundesfinanzhof 22,21 Millionen Euro (2024: 19,92 Millionen Euro) und für das Bundespatentgericht 16,92 Millionen Euro (2024: 15,98 Millionen Euro). Nachgeordnete Behörden sorgen für Einnahmen Die Einnahmen sind im Wesentlichen dem Deutschen Patent- und Markenamt, einer oberen Bundesbehörde mit Sitz in München, zu verdanken, das Einnahmen von 512,38 Millionen Euro (2024: 472,38 Millionen Euro) erwartet. Im Wesentlichen sind das Gebühren für gewerbliche Schutzrechte. Die Ausgaben der Behörde belaufen sich demgegenüber nur auf 303,96 Millionen Euro (2024: 252,82 Millionen Euro). Eine weitere nachgeordnete Behörde des Justizministeriums, das Bundesamt für Justiz, rechnet mit Ausgaben von 159,23 Millionen Euro (2024: 99,39 Millionen Euro). Auch hier sollen die Einnahmen von 184,2 Millionen Euro (2024: 154,2 Millionen Euro) die Ausgaben übersteigen. In dem Etat des Bundesamtes sind unter anderem „finanzielle Hilfen für Betroffene der Amokfahrt auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt am 20. Dezember 2024“ in Höhe von 20 Millionen Euro eingeplant. Etat des Bundesverfassungsgerichts Das Bundesverfassungsgericht plant in diesem Jahr mit Ausgaben in Höhe von 44,8 Millionen Euro. Das sind 3,5 Millionen Euro mehr als im Vorjahr, wie aus dem Einzelplan 19 des Haushaltsentwurfs 2025 der Bundesregierung ((21/500) hervorgeht. Die Einnahmen sollen erneut 40.000 Euro betragen. Mit 32,3 Millionen Euro fallen die Personalausgaben auch infolge des Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst um 2,8 Millionen Euro höher aus als im Jahr 2024. Die Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse sollen mit 4,5 Millionen Euro um 1,5 Millionen Euro höher ausfallen als im Vorjahr. Grund hierfür ist unter anderem die „Erstattung von Verwaltungsausgaben an die Länder für die Wahrnehmung von Bundesbauaufgaben“, die im Entwurf mit 1,2 Millionen Euro veranschlagt wird. (hau/scr/02.07.2025)