Mittelaufwuchs im Naturschutzetat geplant
Mit dem Etatentwurf des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit befasst sich das Parlament am Dienstag, 8. Juli 2025, in erster Beratung gut eineinhalb Stunden lang. Der Einzelplan 16 des Bundeshaushalts 2025 (21/500) enthält Ausgaben von 2,69 Milliarden Euro im Vergleich zu 2,4 Milliarden Euro in diesem Jahr. Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) plant mit Einnahmen von 1,15 Milliarden Euro gegenüber 1,06 Milliarden Euro in 2024. Der Einzelplan 16 soll nach den bis Freitag, 11. Juli, andauernden Beratungen sämtlicher Einzelpläne des Bundes an den Haushaltsausschuss überwiesen werden. Für Investitionen sollen knapp 1,65 Milliarden Euro bereitstehen; 2024 waren 1,37 Milliarden Euro. Die Verpflichtungsermächtigungen bis 2046, die im Haushalt 2025 vorgesehen sind, belaufen sich auf rund 2,3 Milliarden Euro. Obwohl Carsten Schneider, anders als seine Vorgängerin Steffi Lemke (Bündnis 90/Die Grünen), als Umweltminister zwar wieder zuständig ist für den Klimaschutz und nicht mehr für den Verbraucherschutz, spiegelt der Einzelplan 16 des Haushaltsentwurfs 2025 diesen veränderten Ressortzuschnitt noch nicht wider. Ausgewiesen wird hier nicht das Budget für Klimaschutz, sondern das für den Verbraucherschutz. Umweltschutz und Klimawandel Für den Umweltschutz sollen 262,3 Millionen Euro ausgegeben werden können (2024: 313,19 Millionen Euro). 38,57 Millionen Euro davon sind zur Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel eingeplant (2024: 41,07 Millionen Euro). Damit stellt die Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel einen Schwerpunkt dar. Für das Sofortprogramm Munitionsaltlasten sind im Rahmen des nationalen Meeresschutzes 24 Millionen Euro eingeplant, neun Millionen Euro weniger als 2024. Allerdings steht noch ein Großteil der Gelder (29,65 Millionen Euro) als Rest aus dem Vorjahr zur Verfügung. Für den internationalen Umweltschutz, den Export von Technologien gegen die Vermüllung der Meere, sollen wie schon im Vorjahr 20 Millionen Euro eingesetzt werden können. Verbände und sonstige Vereinigungen auf den Gebieten des Umweltschutzes und des Naturschutzes sollen dem Entwurf zufolge Zuschüsse in Höhe von 11,58 Millionen Euro erhalten (2024: 11,25 Millionen Euro). 33 Millionen Euro sind für Investitionen zur Verminderung von Umweltbelastungen eingeplant. (2024: 37,56 Millionen Euro). Radioaktive Abfälle und nukleare Sicherheit Für die Zwischen- und Endlagerung radioaktiver Abfälle sieht die Vorlage Ausgaben in Höhe von 1,4 Milliarden Euro vor (2024: 1,14 Milliarden Euro). Davon entfallen 860,81 Millionen Euro auf Endlagerungen und Standortauswahlverfahren (2024: 710 Millionen Euro) und 534,44 Millionen Euro auf Zwischenlagerungen (2024: 430 Millionen Euro). In Höhe von rund 80,35 Millionen stehen restliche Gelder aus dem Jahr 2024 zur Verfügung. Als Einnahmen für die Endlagerung radioaktiver Abfälle sind im Etatentwurf 581,25 Millionen Euro aufgeführt (2024: 531,55 Millionen Euro) – bei den Einnahmen für die Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle sind es 468 Millionen Euro (2024: 433,08 Millionen Euro). Für nukleare Sicherheit und Strahlenschutz sind im Budget des Umweltministeriums 131,47 Millionen Euro im laufenden Jahr vorgesehen – etwas weniger als 2024, als 137,95 Millionen zur Verfügung standen. Naturschutz und Verbraucherschutz Der Naturschutz soll 2025 insgesamt 200,31 Millionen Euro kosten dürfen im Vergleich zu 146,14 Millionen Euro im Vorjahr. Schwerpunkt hier sind die Ausgaben für den Bundesnaturschutzfonds, für den in diesem Jahr 100 Millionen Euro bereitstehen sollen. (2024: 108 Millionen). Sechs Millionen Euro stehen als Rest aus dem Vorjahr zur Verfügung. Für Maßnahmen des Meeresschutzes sind 60 Millionen Euro eingeplant. Diese Gelder stammen aus Zahlungen der sogenannten Meeresschutzkomponente gemäß des Windenergie-auf-See-Gesetzes. Darin ist vorgeschrieben, dass fünf Prozent der Erlöse aus Versteigerungen von Offshore-Gebieten zweckgebunden für den Meeresnaturschutz eingesetzt werden sollen. Die Ausgaben für die Verbraucherpolitik sollen sich 2025 auf 41,06 Millionen belaufen (2024: 40,38 Millionen). Größter Posten hier sind die Zuschüsse für die Vertretung der Verbraucher, den Bundesverband der Verbraucherzentralen, in Höhe von 26,4 Millionen Euro (2024: 26,37 Millionen). Nachgeordnete Behörden Das nachgeordnete Umweltbundesamt soll 205,19 Millionen Euro erhalten (2024: 183,56 Millionen Euro), das Bundesamt für Naturschutz 65,59 Millionen Euro (2024: 56,36 Millionen Euro), das Bundesamt für nukleare Sicherheit der nuklearen Entsorgung 60,92 Millionen Euro (2024: 68,82 Millionen Euro) und das Bundesamt für Strahlenschutz 80,49 Millionen Euro (2024: 83,59 Millionen Euro). (hau/sas/03.07.2025)