Mehr Geld für Bau- und Wohnungswesen
Mit dem Etatentwurf des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen beschäftigt sich das Parlament am Dienstag, 8. Juli 2025, in erster Lesung gut eineinhalb Stunden lang. Der Einzelplan 25 des Bundeshaushalts 2025 (21/500) enthält Ausgaben von 7,4 Milliarden Euro (2024: 6,7 Milliarden Euro). Bundesministerin Verena Hubertz (SPD) rechnet mit Einnahmen von 176,83 Millionen Euro (2024: 242,65 Millionen Euro). Die Personalausgaben sollen leicht sinken, und zwar von 174,26 Millionen Euro auf 171 Millionen Euro. Die Verpflichtungsermächtigungen für kommende Haushaltsjahre werden mit 4,66 Milliarden Euro angegeben, davon in den Jahren 2026 bis 2028 jeweils über eine Milliarde Euro. Der Einzelplan 25 soll nach den bis Freitag, 11. Juli,, andauernden Beratungen sämtlicher Einzelpläne des Bundes an den Haushaltsausschuss überwiesen werden. Sozialer Wohnungsbau und Wohngeld Für das Bau- und Wohnungswesen sind 5,7 Milliarden Euro eingestellt gegenüber 5,0 Milliarden Euro in 2024. Größter Einzelposten ist der soziale Wohnungsbau mit 2 Milliarden Euro, was nach 1,6 Milliarden Euro im Jahr 2024 einen Aufwuchs darstellt. Die Ausgaben für Wohngeld sollen bei 2,36 Milliarden Euro liegen (2024: 2,1 Milliarden Euro). Wohngeld werde geleistet, so die Regierung, damit einkommensschwächere Haushalte oberhalb der Grundsicherung die Wohnkosten für angemessenen und familiengerechten Wohnraum tragen können. Das Leistungsniveau sei 2020 erhöht worden. Das Wohngeld sei dynamisiert und dabei alle zwei Jahre an die eingetretene Miet- und Einkommensentwicklung angepasst worden, erstmals 2022. Eine regelmäßige Fortschreibung des Wohngeldes stelle sicher, dass die Leistungsfähigkeit des Wohngeldes als sozialpolitisches Instrument der Wohnungspolitik erhalten werde, da die mit der Wohngeldreform 2020 erreichte Entlastungswirkung bestehen bleibe. Außerdem wird auf Entlastungen bei den Heizkosten verwiesen. Finanzhilfen, Wohnungsbauprämie, Baukindergeld Für zweckgebundene Finanzhilfen im Bereich des sozialen Wohnungsbaus sind Programmmittel in Höhe von 3,5 Milliarden Euro (Verpflichtungsrahmen) eingeplant. In diesem Jahr werde davon ein Anteil in Höhe von 2,03 Milliarden Euro ausgabenwirksam. Mit den Mitteln soll die Wohnraumversorgung der Haushalte unterstützt werden, die sich am Markt nicht angemessen versorgen könnten und auf Unterstützung angewiesen seien, erläutert die Bundesregierung. Einen weiteren Ausgabenschwerpunkt bildet die Wohnungsbauprämie in Höhe von 220 Millionen Euro. Das seit September 2018 gewährte Baukindergeld setze einen schnell wirksamen Impuls für die Wohneigentumsbildung von Familien mit Kindern. Die 2025 veranschlagten Mittel (798 Millionen Euro) sollen der Ausfinanzierung dienen, heißt es in den Haushaltserläuterungen. Stadtentwicklung und Raumordnung Für Stadtentwicklung und Raumordnung sieht der Etat 1,3 Milliarden Euro vor (2024: 1,4 Milliarden Euro). Dazu zählen – wie im Vorjahr – 240 Millionen Euro für die Sanierung kommunaler Einrichtungen für Sport, Jugend und Kultur. 128,8 Millionen Euro sind für die Förderung von Modellprojekten Smart Cities eingeplant (2024: 126,7 Millionen Euro). Die Mittel für die Städtebauförderung summieren sich auf 795,9 Millionen Euro (2024: 973,9 Millionen Euro), von denen 639,9 Millionen Euro als Zuweisungen an die Länder gehen sollen (2024: 762,3 Millionen Euro). Für Hochbau- und Förderungsmaßnahmen in Berlin und Bonn sind 118,5 Millionen Euro in den Etat eingestellt (2024: 84,1 Millionen Euro). (hau/hle/03.07.2025)